Aber so einfach ist das alles nicht: Die Bundesregierung hat sich aus guten Gründen darauf festgelegt, dass es keine Corona-Impfpflicht geben soll. Die wäre aber die Voraussetzung für einen Nachweiszwang - wie etwa bei der Masern-Immunisierung an Schulen. Und der gern als Vorbild genannte Paragraf 23a im Infektionsschutzgesetz, nach dem etwa Kliniken den Impfstatus ihres Personals festhalten dürfen, besagt nicht zwingend, dass die Beschäftigten auch darüber Auskunft geben müssen. Im Gesundheitswesen kann der Arbeitgeber aber entscheiden, Verweigerer des Patientenschutzes wegen von bestimmten Tätigkeiten auszuschließen. So eine Handhabe gibt es in den meisten anderen Branchen nicht. Wo keine Impfpflicht besteht, kann man sie auch nicht durch die Hintertür einführen.
Am Ende bleibt der Appell an die Vernunft. Wer sich, ohne dass dem medizinische Gründe entgegenstünden, nicht impfen lässt, nimmt das Risiko einer schweren Corona-Erkrankung in Kauf. Wir werden an einen Punkt kommen, an dem es keinen Sinn mehr hat, solche Leute vor sich selbst schützen zu wollen - auch nicht am Arbeitsplatz.