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Rückschlag für die Bahn

Arbeitsgericht lehnt einstweilige Verfügung der Bahn gegen Lokführer-Streik ab

Kein Aufatmen bei Bahn und Kunden: Das Arbeitsgericht in Frankfurt am Main hat am Donnerstagabend den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Lokführer-Streik abgelehnt. Damit kann die Lokführergewerkschaft GDL ihren Arbeitskampf vorerst fortsetzen. Die Deutsche Bahn legte umgehend Berufung gegen die Entscheidung ein. Das Hessische Landesarbeitsgericht kündigte eine Verhandlung in zweiter Instanz für Freitagvormittag um 10.30 Uhr an.

Zur Begründung des erstinstanzlichen Beschlusses hatte Gerichtssprecherin Silke Kohlschitter gesagt, dass im Eilverfahren "nicht mit hinreichender Sicherheit" festgestellt werden könne, dass mit dem Streik "unzulässige tarifpolitische Ziele verfolgt werden".

Die Deutsche Bahn hatte beim Arbeitsgericht einen Eilantrag eingereicht, um den bereits seit der Nacht zum Donnerstag laufenden dritten Streik im Personenverkehr vorläufig zu untersagen. Die Bahn wirft der GDL vor, mit dem Vertrag nicht nur bessere Arbeitsbedingungen erzwingen zu wollen, sondern auch politische und rechtliche Ziele zu verfolgen.

Wie Gerichtssprecherin Kohlschitter sagte, habe die Kammer dazu festgestellt, dass das Grundgesetz "nicht nur das Recht auf Arbeitskampfmaßnahmen, die auf den Abschluss eines Tarifvertrages gerichtet sind, sondern auch das Recht auf Streikmaßnahmen zur Durchsetzung der Anwendung dieses Tarifvertrages auf die Mitglieder der Gewerkschaft" schütze. Es sei demnach vom Grundgesetz gedeckt, dass eine Gewerkschaft versuche, "unter Berücksichtigung gesetzlicher Regelungen verbesserte materielle Arbeitsbedingungen für möglichst viele ihrer Mitglieder zur Geltung zu bringen".

In dem Streit zwischen der Bahn und der GDL geht es nicht nur um Lohnerhöhungen, sondern auch um die Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes. Seit Jahresbeginn gilt nämlich, wenn in einem Betrieb mehrere Gewerkschaften für die gleichen Berufsgruppen Tarifverträge aushandeln, nur noch der Tarifvertrag jener Gewerkschaft, die in dem Betrieb die meisten Mitglieder hat. Die GDL konkurriert dabei mit der deutlich größeren EVG.

GDL-Chef Claus Weselsky sagte nach der Gerichtsentscheidung, die Kammer habe "klar" festgestellt: "Die Arbeitskampfmaßnahme ist rechtmäßig, sie ist zulässig und sie ist auch verhältnismäßig." Die GDL sei auf eine Berufungsverhandlung vorbereitet.

Eine Sprecherin der Deutschen Bahn erklärte: "Wir waren uns bewusst, dass die Hürden in einem Eilverfahren sehr hoch liegen und dass das Streikrecht in Deutschland mit gutem Grund sehr geschützt ist." Dennoch sehe das Unternehmen es als seine "Verantwortung, im Interesse unserer Kunden nichts unversucht zu lassen, den Streik zu beenden." Die Bahn werde deshalb in die zweite Instanz gehen und das Urteil vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht überprüfen lassen. 

Die Konzernsprecherin erklärte weiter: "Einen Tarifabschluss gibt es nur am Verhandlungstisch". Deshalb fordere die Bahn die GDL auf, den Streik "jetzt unverzüglich zu beenden und wieder an den Verhandlungstisch zurückzukommen".

Dieser Forderung erteilte Weselsky jedoch erneut eine Absage: "Wir setzen den Arbeitskampf fort bis die Deutsche Bahn AG ein materiell vernünftiges Angebot macht, sagte er und bekräftigte: "Wir sind zu jedem Zeitpunkt, auch während der Arbeitskampfmaßnahme, zu Verhandlungen bereit."

Die Bahn hatte erst am Mittwoch ein neues Angebot vorgelegt. Darin hatte der Konzern eine höhere Corona-Prämie sowie einen kürzere Laufzeit des Tarifvertrags angeboten. Die GDL lehnt das Angebot bislang jedoch ab.

Um die Auswirkungen des GDL-Streiks für die Fahrgäste "abzumildern", kündigte die Bahn am Donnerstag an, zum Wochenende die Kapazitäten im Fernverkehr leicht zu erhöhen.  Ab Samstag soll sich das Angebot für die Reisenden auf rund 30 Prozent des normalen Fahrplans erhöhen. Bislang rollte etwa ein Viertel der Fernverkehrszüge.

fml/mkü