Das Verfahren gegen VW führt Greenpeace, die Klagen gegen BMW, Mercedes und Wintershall Dea liegen in der Federführung der DUH. In ihren am Freitag zugestellten Anspruchsschreiben stellen die Verbände nach eigenen Angaben fest, "dass die aktuellen und geplanten Maßnahmen der vier Konzerne den Klimazielen von Paris widersprechen und damit rechtswidrig sind".
Die Organisationen berufen sich bei ihren Klagen auch auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April. Das Gericht hatte beanstandet, dass in dem Ende 2019 beschlossenen deutschen Klimaschutzgesetz ausreichende Vorgaben für die Minderung der CO2-Emissionen ab 2031 fehlen. Demnach ist das Gesetz teilweise verfassungswidrig, weil Lasten auf die Zeit nach 2030 verschoben und so Freiheitsrechte der jüngeren Generation verletzt würden.
An das Urteil seien auch große Unternehmen gebunden, erklärten DUH und Greenpeace. Sie verwiesen außerdem auf ein jüngst gegen den Ölkonzern Shell gesprochenes Urteil in den Niederlanden - dort hatte ein Gericht in Den Haag im Mai das Unternehmen zu mehr Klimaschutz verpflichtet und konkrete Reduktionsziele angeordnet.
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