Die
Landesregierung setzt die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz
(GMK) vom 6. September zum Quarantänemanagement in Schulen und Angeboten
der Kinderbetreuung um.
Mit den Änderungen wird in Zukunft bei den Quarantäneentscheidungen in
Schulen und Kinderbetreuung der Fokus auf der Quarantänisierung nur
einzelner infizierter Kindern liegen. Die geltenden strengen allgemeinen
Hygienemaßnahmen wie das regelmäßige Lüften, Testen und Tragen von
medizinischen Masken sind selbstverständlich weiter einzuhalten. Dies
trägt den besonderen Bedürfnissen eines verlässlichen Schulunterrichts
in Präsenz und der Sicherstellung des Regelbetriebs in der
Kindertagesbetreuung Rechnung.
Es ergeben sich beispielsweise folgende Quarantäne-Erleichterungen:
Infiziert sich innerhalb einer Klasse, eines Kurses, einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle ein einzelnes Kind, wird dieses in eine 14-tägige Quarantäne geschickt. Die übrigen Kinder müssen in der Regel nicht in Quarantäne.Zur Kontrolle wird bei Auftreten eines Falls in Schulen mit Antigentests die Zahl der wöchentlichen Regeltestungen erhöht. In Angeboten der Kindertagesbetreuung werden neben den regelhaften freiwilligen Selbsttests nach dem Auftreten eines Infektionsfalls Pflicht-Selbsttests eingeführt.Nur wenn zum Beispiel mehrere Kinder infiziert sind und deshalb von einem erkennbar größeren Ausbruchsgeschehen ausgegangen werden kann, sollen Gesundheitsämter über das einzelne Kind hinaus Anordnungen zur Quarantäne erlassen. Diese Kontaktpersonen in Quarantäne können aber vorzeitig in die Schule, die Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle zurückzukehren, wenn ein nach dem fünften Tag der Quarantäne durchgeführter PCR-Test ein negatives Ergebnis aufweist.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Das Gesundheitsministerium
nimmt die Hinweise, die uns in den letzten Tagen aus der Kinder- und
Jugendmedizin zu den gesundheitlichen Auswirkungen eines strengen
Quarantäneregimes an Schulen und in der Kindertagesbetreuung erreicht
haben, sehr ernst. Auch deshalb setzen wir den gestrigen Beschluss der
Gesundheitsminister von Bund und Ländern um: Dort, wo Infektionen
nachweislich nicht in Kitas und Schulen hereingetragen wurden,
verzichten wir auf die Quarantänisierung ganzer Klassen, aber steigern
die Testfrequenz. Dort, wo Hinweise auf ein Infektionsgeschehen
vorliegen, handeln wir konsequent, schaffen aber die Möglichkeit zur
Freitestung für nachweislich gesunde Kinder. Wir schaffen somit eine
Regelung mit Augenmaß, die sowohl die Sicherheit unserer Kinder und
Jugendlichen sicherstellt, als auch ihr Recht, am Präsenzunterricht und
der Betreuung teilzunehmen.“
Kinder und Jugendliche, die sich zum Inkrafttreten der neuen Regelungen
noch in Quarantäne befinden, können sich ebenfalls mit einem negativen
Testnachweis einer PCR-Testung nach dem fünften Tag der Quarantäne
freitesten lassen.
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Foto: Land NRW / Ralph Sondermann