Allerdings fallen die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger mit 31,8 Milliarden Euro fast doppelt so hoch wie im ersten Halbjahr 2020 aus, wie das Bundesamt weiter ausführte. Damals hatten sich die Forderungen aus beantragten Unternehmensinsolvenzen auf 16,7 Milliarden Euro belaufen. Der Anstieg sei darauf zurückzuführen, "dass im ersten Halbjahr 2021 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten als im Vorjahreszeitraum", erklärte das Bundesamt.
Geprägt war das Insolvenzgeschehen im ersten Halbjahr demnach weiterhin von Sonderregelungen: So war die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen im vergangenen Jahr ausgesetzt worden; für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der staatlichen Corona-Hilfen noch ausstand, galt dies bis Ende April 2021 weiter. Es sei davon auszugehen, "dass die staatlichen Konjunkturhilfen für die Unternehmen sowie die erst ab Mai wieder durchweg geltende Insolvenzantragspflicht zu den niedrigen Insolvenzzahlen im ersten Halbjahr 2021 beigetragen haben", erklärte das Bundesamt.
Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im ersten Halbjahr im Baugewerbe mit 1219 Fällen - 16,6 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Im Handel waren es 1120 Verfahren (minus 24,6 Prozent) und im Bereich der sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen, zu denen auch Reisebüros und Reiseveranstalter gehören, 805 (minus 14,5 Prozent).
Hinweise auf die künftige Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen gibt die Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren. Im August 2021 sank diese Zahl laut vorläufigen Angaben um 19 Prozent gegenüber Juli 2021. Sie stieg allerdings um 14 Prozent gegenüber August 2020, als die Antragspflicht vollumfänglich ausgesetzt war und es zu einem starken Rückgang im Vergleich zum August 2019 (minus 35,4 Prozent) gekommen war.
Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen legte im ersten Halbjahr unterdessen deutlich zu: 42.304 Verbraucherinnen und Verbraucher stellten einen Insolvenzantrag, das war ein Anstieg um mehr als die Hälfte (51,1 Prozent) gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Der starke Anstieg sei dabei im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu sehen, erklärte das Bundesamt.
Die Neuregelung gilt für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren und ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher sei davon auszugehen, "dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren", erläuterte das Bundesamt.
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