Es geht um einen Passus im Infektionsschutzgesetz. Demnach bekommen Menschen, die auf behördliche Anweisung in häusliche Isolation müssen, dadurch nicht arbeiten können und keinen Lohn mehr erhalten, eine staatliche Entschädigung in Höhe des Verdienstausfalls.
Keine Entschädigung erhält laut Gesetz allerdings, wer den Ausfall durch Inanspruchnahme einer empfohlenen Schutzimpfung hätte vermeiden können. Bisher wurde in diesen Fällen trotzdem gezahlt, nicht zuletzt wegen der geringeren Menge an verfügbarem Corona-Impfstoff.
Zuständig für die Angelegenheit sind die Länder. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist davon unabhängig.
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium erklärte am Freitag, die Verdienstausfallentschädigungen würden für Menschen ohne Covid-19-Impfschutz zum 11. Oktober auslaufen. Ausgenommen blieben Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. "Genesene und Geimpfte, die aufgrund von Impfdurchbrüchen oder Neuerkrankungen in Quarantäne müssen, haben ebenfalls weiterhin einen Anspruch auf eine Verdienstausfallentschädigung."
Die Impfung sei ein sehr wirksamer Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus, betonte Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). "Wer sich also die Freiheit herausnimmt, sich nicht impfen zu lassen, obwohl medizinisch nichts dagegenspricht, steht für die Folgen seiner Entscheidung selbst ein - nicht der Arbeitgeber, nicht die Solidargemeinschaft."
Zuvor hatte Niedersachsens Sozialministerin Daniela Behrens (SPD) angekündigt, Mitte Oktober zu prüfen, ob die Zahlungen für Ungeimpfte gestoppt werden. "Bis Mitte Oktober hat wirklich jede und jeder ein Impfangebot erhalten und damit auch die Möglichkeit, eine Quarantäneanordnung zu vermeiden", sagte sie der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" vom Freitag.
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sagte der "Süddeutschen Zeitung", wer sich nicht impfen lasse, obwohl keine gesundheitlichen Gründe dagegen sprächen, habe aus seiner Sicht keinen Anspruch auf eine Erstattung des Verdienstausfalls. Dann könne es "nicht sein, dass die Gemeinschaft dafür zahlen muss".
In Baden-Württemberg ist das Ende der Ersatzleistung für Ungeimpfte zum 15. September laut "Süddeutscher" schon beschlossen, Rheinland-Pfalz ziehe zum 1. Oktober nach. Auch in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern gebe es Überlegungen in diese Richtung.
Unterstützung für die Pläne kam von der Bundesregierung. Es sei "unfair" gegenüber der Solidargemeinschaft, wenn sie für den Verdienstausfall aufkommen müsse, obwohl es Impfmöglichkeiten gebe, sagte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums am Freitag in Berlin.
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