Münster - (SMS) - Nach einer Party am 3. September in einem münsterschen
Club sind mittlerweile 39 Infektionen registriert worden, davon 22
Personen aus Münster. Weitere Ansteckungen sind wahrscheinlich. Die
Betroffenen, hauptsächlich immunisierte Personen zwischen Anfang und
Mitte 20, verzeichnen milde Symptome oder sind asymptomatisch.
Da die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW keine Rückverfolgbarkeit von Gästen vorsieht, gestaltet sich die Suche nach weiteren möglicherweise betroffenen Kontakten schwierig. Das Gesundheitsamt der Stadt Münster steht mit den Clubbetreibern im engen Austausch.
Das vom Club bereits Mitte August eingebrachte Hygienekonzept wird verwaltungsseitig als vorbildlich bewertet. Auch die geprüften Lüftungsanlagen übertreffen laut Wartungsfirma die Anforderungen. Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer: "Nach bisheriger Erkenntnis hat der Club alle nach Coronaschutzverordnung NRW nötigen Rahmenbedingungen geschaffen." Dass sich Personen trotz Immunisierung auch weiterhin anstecken und zu Überträgern werden können, ist bekannt. Heuer: "Klar ist aber auch, dass die Schutzimpfung das Risiko einer schweren Erkrankung extrem reduziert."
Zur Überprüfung fordert das Gesundheitsamt die Impfnachweise der betroffenen Gäste an. Rund 380 Personen waren nach aktueller Erkenntnis vor Ort – die Coronaschutzverordnung schreibt keine Zugangsbeschränkungen in Form einer maximalen Personenzahl vor. Ab einer Zahl von 100 Personen in geschlossenen Räumen ist durch die Veranstalter jedoch ein Hygienekonzept vorzulegen. Dies wurde umgesetzt. Die 3G-Regelung ist dabei als Grundvoraussetzung anzuwenden. Im vorliegenden Fall hatten die Clubbetreiber selbstständig und im Rahmen des Hausrechts auf 2G verschärft: ausschließlich Geimpfte und Genesene sollten demnach Zutritt erhalten. Personen, die lediglich über einen Test (in diesem Fall PCR-Test) verfügen, haben demnach also keinen Zugang zur Veranstaltung gehabt.
Das Gesundheitsamt empfiehlt allen Gästen, die am 3. September vor Ort waren, einen Bürgertest durchzuführen. Wer Symptome hat, sollte sich an die hausärztliche Praxis wenden.