Nur wenige Tage nach den Beschlüssen von Bundestag (7. September 2021) und Bundesrat (10. September 2021) für ein Aufbauhilfegesetz 2021 für die betroffenen Regionen der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 in Höhe von 30 Milliarden Euro können Betroffene in Nordrhein-Westfalen Förderanträge für den Wiederaufbau stellen. Für den Wiederaufbau stehen in Nordrhein-Westfalen Mittel in Höhe von rund 12,3 Milliarden Euro aus dem Aufbaufonds 2021 bereit.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 13. September 2021 die
dazugehörende Förderrichtlinie „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“
veröffentlicht.
Ab Freitag, 17. September 2021, können Anträge für Aufbauhilfen für
Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft, für Unternehmen,
für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, für Fischerei und
Aquakultur und für den Wiederaufbau der Infrastrukturen in den Kommunen
eingereicht werden. Informationen und den Link zu den Onlineanträgen
finden Sie zeitnah unter www.land.nrw/wiederaufbauhilfe
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und
Gleichstellung: „Zig tausend Menschen und Unternehmen sowie die Städte
und Gemeinden selbst sind massiv von der Starkregen- und
Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 betroffen. In der Not stehen Bund,
Länder und Kommunen zusammen: Alle Länder beteiligen sich an dem
Aufbaufonds 2021, so dass gegenüber den Geschädigten finanzielle
Leistungen aus Gründen der staatlichen Fürsorge zum Ausgleich oder zur
Milderung von Schäden und Nachteilen gewährt werden können. Der
Wiederaufbauwille in den betroffenen Regionen kann durch den Aufbaufonds
2021 umfassend unterstützt werden. Mein ausdrücklicher Dank gilt in
diesem Zusammenhang auch noch einmal den überörtlichen Einsatzkräften
von Bundeswehr und Technischem Hilfswerk, und unseren zahlreichen haupt-
und ehrenamtlichen Einsatzkräften aus den Feuerwehren im gesamten Land,
den anerkannten Hilfsorganisationen und dem vielfältigen privaten
Einsatz, der den Wiederaufbau erst ermöglicht. Diese Solidarität ist
unbezahlbar. Kommunen, Land und Bund packen an und bauen mit den
Bürgerinnen und Bürgern wieder auf. Für Privathaushalte und Unternehmen
der Wohnungswirtschaft kommt eine Förderung in Höhe von bis zu 80
Prozent in Betracht.“
Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Durch die
Hochwasserkatastrophe haben viele Unternehmen, Handwerksbetriebe,
Freiberufler und Selbständige eine starke Beeinträchtigung ihrer
wirtschaftlichen Tätigkeit bis hin zur vollständigen Zerstörung ihrer
Betriebsstätten erlitten. Nach den Soforthilfen und den
Finanzierungshilfen starten wir nun mit den Aufbauhilfen: Sachschäden
und auch Einkommenseinbußen werden regelmäßig mit bis zu 80 Prozent, in
Härtefällen bis zu 100 Prozent kompensiert. Das digitale
Antragsverfahren mit einer vorgeschalteten Beratung durch die Kammern
ermöglicht eine zügige Bewilligung und Auszahlung der Mittel. So gibt
die Landesregierung tausenden von Unternehmerinnen und Unternehmern
Planungssicherheit und eröffnet den Betrieben mit ihren zehntausenden
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Perspektive für die Zukunft.“
Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser: „Das Leid in den
betroffenen Regionen ist nach wie vor groß. Nach der Soforthilfe, die
erste Nöte hat abfedern können, können wir Hochwasseropfern jetzt mit
der Wiederaufbauhilfe zusätzliche Hilfe zukommen lassen. Diese
Solidarität von Bund und Ländern ist enorm.“ Das Hochwasser hat auch
zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe in Nordrhein-Westfalen hart
getroffen, auch die Forstwirtschaft und Fischerei. Betriebsgebäude,
Geräten oder Maschinen wurden zerstört. Die Infrastruktur, Wege und
Brücken wurden weggeschwemmt. Felder und Wälder waren überschwemmt,
Dämme an Fischteichen sind gebrochen. Diese Schäden können jetzt ersetzt
werden, in der Regel werden mindestens 80 Prozent der Schadensumme
übernommen, teils bis zu 100 Prozent. „Wir streben an, dass bereits Ende
dieser Woche, mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie, Anträge
eingereicht werden können. Die Antragsverfahren werden möglichst
unbürokratisch laufen, ebenso die Prüfung und Auszahlung“, betonte
Heinen-Esser. Beim Wiederaufbau sei es erforderlich, den präventiven
Hochwasserschutz mitzudenken, in Teilen neu zu definieren. „Parallel zum
Wiederaufbau müssen wir in der Aufarbeitung der Katastrophe die
richtigen Schlüsse ziehen, um derartiges Leid künftig zu verhindern oder
zumindest bestmöglich abzumildern.“
Servicetelefon „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen"
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat zusätzlich das
Servicetelefon „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen" für geschädigte
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen eingerichtet. Die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline beantworten ab dem
14. September 2021 grundsätzliche Fragen zum Verfahren bei der
Beantragung von Hilfen für den Wiederaufbau. Das Servicetelefon
„Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen" ist montags bis freitags in der Zeit
von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und samstags und sonntags in der Zeit von
10.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter der Nummer 0211 / 4684-4994 erreichbar.
Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft
Die Förderung erfolgt als Billigkeitsleistung in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Für denkmalpflegerischen Mehraufwand beträgt die Billigkeitsleistung bis zu 100 Prozent. Bei Mietausfällen bzw. der Verringerung von Mieteinahmen, die unmittelbar durch das Schadensereignis eingetreten sind, können Einkommenseinbußen geltend gemacht werden. Für Schäden am eigenen Hausrat wird in der Regel eine Pauschale gewährt, die sich an den im Haushalt zum Schadensereignis gemeldeten Personen bemisst. Einem Ein-Personen-Haushalt stehen 13.000 Euro zu, Mehrpersonenhalte erhalten eine gestaffelt höhere Pauschale (13.000 Euro für die erste Person, für Ehegatten oder Lebenspartner 8.500 Euro, für jede weitere dort gemeldete Person 3.500 Euro). Förderfähig sind bis zur Höhe des entstandenen Schadens u.a.: die Kosten zur Beseitigung von Schäden an Wohngebäuden, an sonstigen baulichen Anlagen, die für die Funktionsfähigkeit der privaten Wohngebäude einschließlich Garagen und Stellplätze erforderlich sind,zur Beseitigung von Schäden an Bachuferbefestigungensowie Maßnahmen zur Neuerrichtung oder zum Erwerb von gleichartigen Wohngebäuden als Ersatz für durch das Schadenereignis zerstörte oder das nachweislich nicht mehr nutzbare Wohngebäude - einschließlich der baulichen Sicherung – unter bestimmten Voraussetzungen auch an anderer Stelle (Ersatzvorhaben) sowie an untergeordneten Gewerberäumen in Gebäuden mit überwiegendem Wohnzweck,die Kosten für anerkannte Maßnahmen des Denkmalschutzes, die Kosten für die Erstellung bestimmter Gutachten und für Planungsunterlagen, die Kosten von Abriss- und Aufräumarbeiten, soweit sie im unmittelbaren Zusammenhang stehen, in begründeten Fällen auch Kosten für Modernisierungsmaßnahmen, soweit hierfür eine Rechtspflicht besteht oder sie unter den Voraussetzungen von § 3 Absatz 2 AufbhV 2021 zwingend erforderlich sind.
Anträge von Privathaushalten und Unternehmen der Wohnungswirtschaft können ab dem 17. September 2021 und bis zum 30. Juni 2023 über ein Online-Förderportal gestellt werden. Das Online-Förderportal wird mit dem 17. September 2021 für die Eingabe von Online-Anträgen freigeschaltet. Den Link zum Online-Förderportal finden Sie ab diesem Zeitpunkt auf den Seiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen. Weitere Informationen und Leitfäden zur Antragstellung finden Sie unter:https://www.mhkbg.nrw/gemeinsam-anpacken-wiederaufbauen
Aufbauhilfen für Unternehmen
Den zügigen Wiederaufbau unterstützt die Landesregierung mit einem Bündel an Maßnahmen: Im ersten Schritt stellte das Land Soforthilfen in Höhe von 33 Millionen Euro für 6.600 Betriebsstätten bereit. Um Engpässe zu überbrücken und die Zahlungsfähigkeit zu sichern, bietet die NRW.BANK Unternehmenskredite ab 0,01 Prozent an. Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es Darlehen von bis zu 100.000 Euro mit einem zwanzigprozentigen Tilgungsverzicht. Am 17. September 2021 starten die Aufbauhilfen: Unternehmen können bei Sachschäden Mittel für Reparaturkosten oder den wirtschaftlichen Wert geltend machen. Außerdem werden Einkommenseinbußen bis Januar 2022 kompensiert. Voraussetzung ist eine Begutachtung der entstandenen Schäden. Das Verfahren ist dreistufig: Beauftragung eines anerkannten Gutachters zur Schadensermittlung, soweit noch nicht vorliegendUnternehmen gehen zunächst auf die Kammern zu. Dort werden sie zur Antragstellung beraten und erhalten eine erste kursorische Prüfung der Anträge.Im Anschluss reichen sie den Antrag online bei der NRW.BANK ein. Diese bewilligt die Mittel und zahlt sie aus. Die Unternehmerinnen und Unternehmen können bereits vor Beantragung der Gelder mit den Aufbauarbeiten beginnen.
Aufbauhilfen für die Land- und Forstwirtshaft und ähnliche Betriebe, für Fischerei und Aquakultur
Landwirtschaft:
Die Hochwasserhilfen umfassen Betriebsgebäude, landwirtschaftliche Maschinen und Geräte sowie Einrichtungen und Tierbestände.Hilfen betragen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, in Härtefällen bis zu 100 Prozent. Anträge zur Förderung können ab 17. September 2021 über den Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragten gestellt werden. Betroffene Betriebe haben die Möglichkeit, sich vorab bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer registrieren zu lassen. Sobald die Antragsformulare vorliegen, werden diese im Internet zur Verfügung gestellt und zusätzlich an die registrierten Betriebe versandt.
Forstwirtschaft:
Die Förderung beträgt in der Regel 80 Prozent der Kosten, in besonderen Härtefällen sind bis 100 Prozent möglich. Eine Unterstützung über die Förderrichtlinie Wiederaufbau können Waldbesitzende erhalten, bei denen über 20 Prozent der forstwirtschaftlich genutzten Fläche betroffen sind. Sind weniger als 20 Prozent der Betriebsfläche betroffen, ist eine Förderung über die bestehende Extremwetterfolgen-Richtlinie möglich. Anträge zur Förderung können ab 17. September 2021 beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen gestellt werden.
Land- und forstwirtschaftliche Wege:
Um nach den Unwettern kurzfristige Maßnahmen zur Sicherung der Zugänglichkeit und Instandsetzung der Infrastruktur zu unterstützen, hat das Land über den Landesbetrieb Wald und Holz 2,4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Förderanträge sind in der Regel von den betroffenen Gemeinden und Städten an die zuständige Bezirksregierung zu stellen. Anträge können ab 17. September 2021 bis zum 30. Juni 2023 über das Online-Förderportal gestellt werden.
Aquakultur/Fischerei:
Zu den Schadensmeldungen gehören unter anderem gebrochene Dämme an Fischteichen, Verlust an Fischen oder Schäden an Betriebseinrichtungen. Der Fördersatz der Wiederaufbau-Hilfe liegt bei 80 Prozent, bei besonderen Härtefällen bis zu 100 Prozent. Anträge können ab dem 17. September 2021 an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen gerichtet werden.
Abfallentsorgung:
Das Hochwasser hat in den Überflutungsgebieten zu einem stark erhöhten Abfallaufkommen geführt. Allein die zusätzliche Menge Sperrmüll lag nach Schätzungen der betroffenen Kommunen bei weit über 200.000 Tonnen. Das Umweltministerium hat am 22. Juli 2021 die Koordinierungsstelle Abfallentsorgung eingerichtet. Diese unterstützt die Kommunen bei der Organisation der Entsorgung der durch das Hochwasser angefallenen Abfälle. Über den Wiederaufbau-Fonds wird das Land Kommunen sowie Private und Unternehmen bei der Entsorgung von Abfällen finanziell unterstützen.Förderanträge können ab 17. September 2021 bis zum 30. Juni 2023 über das Online-Förderportal gestellt werden.
Abwasser:
Kommunen, Wasserverbände und Industriebetriebe mit eigenen
Abwasseranlagen erhalten auf Antrag eine Förderung in Höhe von bis zu
100 Prozent der Kosten zur Beseitigung hochwasserbedingter Schäden sowie
zum Wiederaufbau von Abwasseranlagen. Förderanträge können ab 17. September 2021 bis zum 30. Juni 2023 über das Online-Förderportal gestellt werden.
Landesregierung Nordrhein-Westfalen