Es geht um einen Passus im Infektionsschutzgesetz. Demnach bekommen Menschen, die auf behördliche Anweisung in häusliche Isolation müssen, dadurch nicht arbeiten können und keinen Lohn mehr erhalten, eine staatliche Entschädigung in Höhe des Verdienstausfalls.
Keine Entschädigung erhält laut Gesetz allerdings, wer den Ausfall durch Inanspruchnahme einer empfohlenen Schutzimpfung hätte vermeiden können. Bisher wurde in diesen Fällen trotzdem gezahlt, nicht zuletzt weil in der Vergangenheit nicht genügend Corona-Impfstoff zur Verfügung stand. Einige Bundesländer haben allerdings inzwischen ein Ende der Lohnersatzleistungen beschlossen oder ziehen dies in Erwägung. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist davon unabhängig.
ck/dja
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