Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist damit der Anfangsverdacht von "Verbotenen Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen" gemäß Paragraf 353d Strafgesetzbuch gegeben. Schmidt habe den Tweet "mutmaßlich abgesetzt". Das Verfahren sei am Montag an die zuständige Staatsanwaltschaft Berlin abgegeben worden. Ein Sprecher der Berliner Behörde bestätigte am Dienstag, dass ein entsprechendes Übernahmeersuchen aus Osnabrück eingegangen sei. Es werde nun geprüft, ob ein Anfangsverdacht bestehe.
Staatsanwaltschaft und Polizei hatten am Donnerstag Durchsuchungen in den Bundesministerien für Finanzen und für Justiz vorgenommen. Dabei ging es um ein Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der beim Zoll angesiedelten Financial Intelligence Unit wegen des Verdachts auf Strafvereitelung im Amt.
awe/cfm
© Agence France-Presse