Die Germanwings-Maschine war im März 2015 auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf abgestürzt. Alle Menschen an Bord starben. Der unter Depressionen leidende Kopilot soll das Flugzeug absichtlich zum Absturz gebracht haben, um sich selbst zu töten. Er war an der Lufthansa-Flugschule in den USA ausgebildet worden.
Die Lufthansa hatte nach dem Absturz Ausgleichszahlungen geleistet. Die Opferangehörigen empfanden diese jedoch als zu niedrig. Sie warfen der Flugschule und der Lufthansa Versäumnisse im Rahmen der Ausbildung und bei der medizinischen Überwachung vor. Der Kopilot hatte seine Ausbildung wegen einer schweren Depression nur mit einer eingeschränkten Genehmigung beendet.
Die Essener Zivilkammer gelangte vergangenes Jahr jedoch zu der Auffassung, die medizinische Überwachung von Flugschülern sei eine staatliche Aufgabe. Deshalb hätten die Kläger weder Ansprüche gegen die Lufthansa noch gegen die Flugschule. Drei der Angehörigen von Opfern legten dagegen Berufung in Hamm ein.
Das Berufungsgericht lehnte diesen Antrag nun ab und unterband auch einen Gang zum Bundesgerichtshof. Es verwies darauf, dass der Staat als Träger der Überwachungspflicht "der richtige Anspruchsgegner" sei.
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