Beschäftigte, die von Kurzarbeit betroffen sind, erhalten mindestens 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, mit mindestens einem Kind sind es 67 Prozent. Das Geld steigt stetig mit der Bezugsdauer.
Eine grundsätzliche Einigung auf eine Verlängerung der geltenden Kurzarbeiterregeln sowie auch der Wirtschaftshilfen für Unternehmen in der Krise bis zum Jahresende hatte die Regierung bereits Anfang August erzielt. Die Verlängerung der Corona-Überbrückungshilfen wurde bereits beschlossen - die Firmen können künftig auch für den Förderzeitraum von Oktober bis Ende Dezember staatliche Hilfe beantragen.
Beim Kurzarbeitergeld hatte es im Vorfeld Zuspruch von Gewerkschaftsseite gegeben, denn die Krise sei "noch nicht vorbei". Allerdings forderte der DGB eine Erhöhung der Bezüge. Ökonomen kritisierten die Pläne dagegen und verwiesen darauf, dass die Nachfrage nach Arbeitskräften in vielen Bereichen derzeit ansteige und die Kurzarbeit abnehme.
Der Maschinenbauverband VDMA erklärte am Mittwoch, die Verlängerung der Sonderregelungen zur Kurzarbeit "verlängert den Krisenmodus unnötig". Die Entscheidung des Kabinetts sei "überflüssig", denn der Arbeitsmarkt zeige eine positive Entwicklung. Firmen auf der Suche nach Fachkräften hätten das Nachsehen, weil die erforderlichen Arbeitskräfte "dank komfortabler Sonderregelungen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen".
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