Berlin - (ots) - "Das neue Landesgleichberechtigungsgesetz ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen in Berlin", stellt Catharina Hübner, Leiterin des Berlin-Projekts der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts fest. Das Gesetz greife die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention vorbildlich auf. Die gesetzliche Verankerung des Anspruchs auf "angemessene Vorkehrungen", also auf individuelle Unterstützungsleistungen, sei positiv hervorzuheben. Ebenso die Einrichtung einer Landesfachstelle für Barrierefreiheit, die Ausweitung der Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen, etwa durch die Einrichtung eines Partizipationsfonds, oder die Einrichtung einer Schlichtungsstelle als niedrigschwelliges Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten. Zudem wird die Landesregierung im Gesetz verpflichtet, regelmäßig über den Stand der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Umsetzung ihrer Rechte zu berichten. Außerdem soll die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention durch eine unabhängige Monitoringstelle überwacht werden.
"Mit dem Landesgleichberechtigungsgesetz nimmt
Berlin im bundesweiten Vergleich eine Vorreiterrolle ein", so Hübner.
Damit die Umsetzung des Gesetzes gelingen kann, müsse die neue
Landesregierung nun ausreichend Geld dafür zur Verfügung stellen. Hübner
bedauert jedoch, dass das Gesetz keine Regelung zum Schulunterricht in
Gebärdensprache oder anderen Kommunikationsformen mehr enthält. Die
Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention fordert deshalb die
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf, diesen Anspruch
zeitnah im Schulgesetz und in entsprechenden Verordnungen abzusichern.
Nur so könne das in der UN-Behindertenrechtskonvention verankerte Recht
auf inklusive Bildung gewährleistet werden.
Deutsches Institut für Menschenrechte