Die Emissionsminderung war vom Bundestag im Vergleich zur ursprünglichen Regierungsvorlage noch nachgebessert worden. Mit dem Gesetz wird eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Der Anteil erneuerbarer Energien im Verkehr soll demnach bis 2030 auf 32 Prozent steigen, was über die Vorgaben der EU deutlich hinausgeht.
Dazu beitragen soll neben zunehmend mit Ökostrom betriebenen Elektroautos auch die Beimischung von Biokraftstoffen aus Rest- und Abfallstoffen sowie die Nutzung von regnerativ erzeugten synthetischen Kraftstoffen beziehungsweise von mit Hilfe von Ökostrom gewonnenem Wasserstoff. Dagegen wird der Anteil von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermitteln bei dem derzeitigen Anteil von höchstens 4,4 Prozent eingefroren und soll ab 2023 schrittweise sinken. Dann soll auch die Förderung von Palmöl für die Kraftstoffgewinnung enden.
Erstmals wird auch Flugbenzin in das Regelwerk einbezogen. Ab 2026 muss der Anteil erneuerbarer Energien hier mindestens 0,5 Prozent betragen, ab 2030 mindestens zwei Prozent.
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