Thiel hatte Forsa und andere Meinungsforschungsinstitute Anfang September unter Androhung eines Bußgeldes aufgefordert, im Zusammenhang mit der Sonntagsfrage zur Bundestagswahl keine Umfragen mehr zu veröffentlichen, in die abgegebene Briefwahlstimmen einbezogen sind. Daraufhin hatte Forsa gegen ihn Klage wegen indirekter Wahlmanipulation erhoben und zudem einen Eilantrag gegen die Anordnung eingereicht.
Das Wiesbadener Gericht gab Forsa in einem vorläufigen Beschluss recht. Dagegen legte der Bundeswahlleiter Beschwerde beim hessischen VGH ein. Dieser setzte nun die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bis zu einer Entscheidung des VGH-Senats über die Beschwerde aus.
smb/cne
© Agence France-Presse