Ein Schweizer Unternehmen hatte damals 132.000 Euro in kleinen Tranchen an den AfD-Kreisverband Bodensee überwiesen. Parteispenden aus Nicht-EU-Staaten von mehr als tausend Euro sind illegal. Der Kreisverband hatte das Geld zurückgezahlt, allerdings erst Monate nach dem Eingang auf das Konto. Die Staatsanwaltschaft ermittelte seit drei Jahren.
Nach dem Parteiengesetz sei der Empfänger einer Spende mit Strafe bedroht, wenn er zu Verschleierungszwecken eine Spende in Teilbeträge zerlege, führte sie am Montag aus. Eine Strafbarkeit der Beschuldigten käme hier also nur in Betracht, wenn sie bei der Spendenstückelung mit dem Unternehmen zusammengearbeitet hätten. Dafür gebe es jedoch keine hinreichenden Verdachtsmomente.
smb/cfm
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