Die Gesundheitsministerkonferenz hatte am Mittwoch beschlossen, dass die Lohnersatzleistung für Ungeimpfte bundesweit spätestens am 1. November auslaufen soll. In einigen Bundesländern bestehen bereits entsprechende Regelungen. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist davon aber nicht betroffen.
Bislang wird die Entschädigung generell gezahlt, wenn Beschäftigte nach dem Kontakt mit einem infizierten Menschen oder der Rückkehr aus einem Risikogebiet in Quarantäne müssen. Im Infektionsschutzgesetz ist schon bisher geregelt, dass der Anspruch bei Beschäftigten entfällt, die sich trotz einer entsprechenden Empfehlung nicht impfen lassen. Voraussetzung ist allerdings, dass Impfstoff verfügbar ist.
Die SPD-Gesundheitsexpertin Sabine Dittmar sah Nachbesserungsbedarf im Infektionsschutzgesetz. Die Regelung, dass es keine staatliche Entschädigung gibt, wenn die Quarantäne durch eine empfohlene Schutzimpfung vermeidbar wäre, sei lange vor der Pandemie im Infektionsschutzgesetz festgelegt worden, sagte sie der Nachrichtenagentur AFP. Die aktuelle Diskussion zeige einmal mehr, "dass wir das Infektionsschutzgesetz überarbeiten müssen und ein spezielles Kapitel mit pandemiebedingten Regelungen benötigen."
Der Präsident des Deutschen Städtetages und Oberbürgermeister von Leipzig, Burkhard Jung (SPD), sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND): "Wenn Menschen sich nicht impfen lassen, ist das ihre Entscheidung. Aber Lohnfortzahlung sollte der Staat nur übernehmen, wenn es dafür einen guten Grund gibt, wenn sich also jemand zum Beispiel aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann."
Ähnlich argumentierte der Deutsche Städte- und Gemeindebund. "Es ist eine individuelle Entscheidung, sich trotz des bestehenden Angebotes nicht impfen zu lassen“, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Das bedeutet aber auch, dass die Konsequenzen dieser Entscheidung selbst zu tragen sind."
Weltärzte-Präsident Frank Ulrich Montgomery rechnet nicht damit, dass ungeimpfte Beschäftigte nach dem Wegfall der Lohnersatzleistung ab November ihre Quarantänepflichten umgehen. "Quarantäne ist eine im Infektionsschutzgesetz verankerte Pflichtmaßnahme, ihr kann man sich nicht entziehen, ohne sich strafbar zu machen“, sagte der Chef des Weltärztebundes der "Augsburger Allgemeinen" vom Donnerstag.
Kinder- und Jugendärztepräsident Thomas Fischbach sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" zur GMK-Entscheidung: "Das hätte schon viel früher kommen müssen." im Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ). Wegen der Kinder unter zwölf Jahren, die noch nicht immunisiert werden können, brauche es mehr Druck, um eine höhere Impfquote in der gesamten erwachsenen Bevölkerung zu erreichen, sagte der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ).
"Es kann nicht sein, dass die Politik die Verantwortung für den Kampf gegen die Pandemie einfach bei den Beschäftigten ablädt", sagte dagegen DGB-Chef Reiner Hoffmann dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Ein Ende des Entgeltersatzes für Ungeimpfte würde auch bedeuten, dass Beschäftigte ihrem Arbeitgeber ihren Impfstatus offenlegen müssten.
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