Die Linke erhielt 4,9 Prozent der Stimmen - sie verfehlte damit die Fünf-Prozent-Hürde. Da sie aber drei Wahlkreise direkt gewann, greift die sogenannte Grundmandatsklausel. Das bedeutet, dass die Linke mit der vollen Zahl von 39 Abgeordneten in den Bundestag einzieht, die ihr laut dem Zweitstimmenergebnis zusteht.
Die SPD kommt demnach auf 209 Sitze, bei der CDU sind es 151 und bei der CSU 45 - die Union hat also insgesamt 196 Mandate. Die Grünen können 118 Abgeordnete ins neue Parlament schicken, die FDP 92 und die AfD 83.
Einen Sitz im neuen Bundestag bekommt zudem der Südschleswigsche Wählerverband (SSW). Für die Partei der nationalen Minderheiten der Dänen und Friesen gelten Fünf-Prozent-Klausel und Grundmandatsklausel nicht. Ihre in Schleswig-Holstein geholten Zweitstimmen reichen deswegen für einen Sitz aus.
Insgesamt werden dem Bundestag mehr Abgeordnete angehören als je zuvor. Laut Bundeswahlleiter gibt es 735 Abgeordnete - damit wird die bisherige Rekordzahl von 709 Parlamentariern in der abgelaufenen Legislaturperiode noch übertroffen.
Die absolute Mehrheit der Abgeordneten liegt damit bei 368. Rechnerisch möglich wären damit sowohl eine Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP mit 416 Mandaten als auch ein Jamaika-Bündnis von Union, Grünen und FDP mit 406 Abgeordneten. Nicht reichen würde es hingegen für Rot-Grün-Rot - SPD, Grüne und Linke kommen zusammen nur auf 363 Abgeordnete.
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