Eine Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner hatte am Sonntag für den Volksentscheid "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" gestimmt. 56,4 Prozent votierten dafür und 39,0 Prozent dagegen, auch das Mindestquorum wurde erreicht - damit gilt der Volksentscheid als angenommen. Ziel der Bürgerinitiative ist die Vergesellschaftung von Wohnungen der großen Immobilienkonzerne in Berlin.
Da nicht über ein konkretes Gesetz oder eine Verfassungsänderung abgestimmt wurde, ist der Entscheid jedoch nicht bindend. Der Senat ist also nicht verpflichtet, ein entsprechendes Gesetz zur Enteignung auszuarbeiten.
Zwar sei der Vorstoß "ein Berliner Vorhaben und keine bundesweite Blaupause", fuhr Siebenkotten fort. Jedoch würden sich andere Städte das Berliner Vorhaben "sehr genau ansehen", sagte er den Funke Zeitungen. "Sollte die Enteignung gerichtlich Bestand haben und umsetzbar sein, könnte es ein Vorbild für Initiativen in anderen Städten werden."
Letztlich könne eine Enteignung nur "ein Mosaikstein für einen größeren Anteil von Wohnungen in öffentlicher Hand sein", sagte Siebenkotten. "Den Markt wird man erst flächendeckend beeinflussen können, wenn rund 30 bis 40 Prozent der Wohnungen in öffentlicher Hand sind." Daher müsse auch mehr gebaut werden.
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