Berlin - (ots) - Das Niveau der Renten in Ost und West hat sich weitgehend angeglichen.
Lag es im Osten im Vergleich zum Westniveau ursprünglich bei knapp 40
Prozent, so hat es sich mittlerweile auf knapp 98 Prozent erhöht. Bis
2025 wird der Angleichungsprozess vollständig abgeschlossen sein.
Grundlage ist das 2017 beschlossene Gesetz über den Abschluss der
Rentenüberleitung. Es regelt die letzten Schritte hin zu einem
einheitlichen Rentenrecht in Ost- und Westdeutschland. Darauf weist die
Deutsche Rentenversicherung Bund anlässlich des 3. Oktobers, dem Tag der
Wiedervereinigung, hin.
Die gesetzliche Rente ist für viele Rentnerinnen und Rentner in den neuen Bundesländern die Haupteinkommensquelle. Sie ist entscheidend für die soziale Absicherung von Millionen von Rentnerinnen und Rentner in den neuen Bundesländern und leistet damit einen wichtigen Beitrag zu wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Stabilität im Osten Deutschlands. Die durchschnittliche Höhe der Nettorente nach einem erfüllten Berufsleben mit mindestens 35 Versicherungsjahren lag in den neuen Bundesländern 2020 bei 1.220 Euro, bei Männern betrug sie 1.330 Euro und bei Frauen 1.110 Euro. 94 Prozent der Männer und fast 88 Prozent der Frauen hatten 2020 35 und mehr Versicherungsjahre.
Die umlagefinanzierte Rente
hat gerade auch bei der Wiedervereinigung ihre Stärken gezeigt. "Quasi
über Nacht konnten Millionen bisheriger DDR-Bürger in das Rentensystem
der Bundesrepublik integriert und die Rentenzahlung an die Rentnerinnen
und Rentner in den neuen Bundesländern übernommen werden", sagt ein
Sprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund. Ohne die
umlagefinanzierte Rente wäre eine erfolgreiche Wiedervereinigung sehr
viel schwieriger gewesen.