Münster - (SMS) - In Münsters Norden plant die Stadt die Erweiterung des Industriegebiets "Hessenweg". Das in Gelmer zwischen Dortmund-Ems-Kanal und Schifffahrter Damm gelegene Areal soll um zusätzliche 13 bis 14 Hektar Industrieflächen ergänzt werden. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für diese Erweiterung sollen der neue Bebauungsplan Nr. 610 sowie eine Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) schaffen. Mit einem ersten Entwurf wendet sich das Stadtplanungsamt jetzt an die Öffentlichkeit.
Die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger findet unter Berücksichtigung der Corona-Lage digital statt: Eine vertonte Präsentation gibt ab Donnerstag, 7. Oktober, bis einschließlich Montag, 8. November, im Stadtportal (www.stadt-muenster.de/stadtplanung) Einblick in den frühen Planungsstand. Alternativ dazu kann der Vorentwurf des Bebauungsplanes während der Öffnungszeiten im Kundenzentrum "Planen und Bauen" im Stadthaus 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden (Montag bis Mittwoch: 8 bis 16 Uhr, Donnerstag: 8 bis 18 Uhr, Freitag: 8 bis 13 Uhr). Um eine telefonische Terminabsprache unter der Telefonnummer 02 51/4 92-61 95 wird gebeten. Anregungen zur Planung können in diesem Zeitraum per E-Mail oder Post eingereicht werden.
Das bislang landwirtschaftlich genutzte Plangebiet schließt in südlicher Richtung an das bestehende Industriegebiet "Hessenweg" an. Die verkehrliche Anbindung der neuen Flächen soll über die Straße "Hessenbusch" erfolgen. Ein Großteil der Fläche wird im Vorentwurf des Bebauungsplans als Wald- und Grünfläche festgesetzt: Die bestehenden Waldbereiche sowie das Bodendenkmal der Landwehr mitsamt seiner Wallhecke sollen planungsrechtlich gesichert werden. Darüber hinaus soll das gesamte Industriegebiet von einem Grünstreifen umsäumt werden. Damit den Unternehmen später von der Wirtschaftsförderung Münster bedarfsgerechte Grundstücke angeboten werden können, setzt der Planentwurf auf Flexibilität bei der Anzahl und Größe der Baufelder.
Im südöstlichsten Winkel des erweiterten Industriegebietes ist ein Regenrückhaltebecken vorgesehen. Diese Anordnung hat den Vorteil, dass hierdurch der Abstand zwischen den neuen Unternehmen und den ansässigen landwirtschaftlichen Betrieben vergrößert wird.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans wird für das Areal auch der Flächennutzungsplan geändert. Kerninhalt der Änderung ist die künftige Darstellung als Industriefläche, wo bislang eine Fläche für die Landwirtschaft vorgesehen ist.
Das sind die weiteren Schritte in der Bauleitplanung: Auf Grundlage der eingereichten Stellungnahmen aus dieser frühen Öffentlichkeitbeteiligung erfolgt die Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs – auch unter Berücksichtigung der parallel zu erstellenden Gutachten. Die konkretisierten Unterlagen werden der Bezirksvertretung und dem Fachausschuss vorgelegt. Als nächste Planungsphase schließt sich mit der einmonatigen öffentlichen Auslegung die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit an.
Auf Grundlage der Abwägung aller Eingaben wird der finale Entwurf des Bebauungsplanes erstellt. Sobald der Rat der Stadt Münster - im Anschluss an die Beratungen in der Bezirksvertretung und im Fachausschuss - den Bebauungsplan beschlossen hat und die FNP-Änderung genehmigt ist, erfolgt die Veröffentlichung im Amtsblatt. Damit sind die FNP-Änderung und der neue Bebauungsplan rechtskräftig.