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Heute im Bundestag

Aufklärung des Anschlags auf Nawalny

01. Aufklärung des Anschlags auf Nawalny Auswärtiges/Antwort


Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung ist unverändert der Auffassung, dass die russischen Behörden über eigene biomedizinische Proben von Alexej Nawalny, Umweltproben sowie über alle weiterführenden Informationen verfügen, „die zur Untersuchung des Sachverhalts und der Ereignisse, die auf russischem Territorium stattgefunden haben, erforderlich sind“. Das geht aus der Antwort (19/32527) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zum Nervengift-Anschlag auf den russischen Oppositionellen im August 2020 hervor (19/32026). Die Haltung der Bundesregierung sei weiterhin, dass Straftaten gegen Alexej Nawalny durch die russischen Strafverfolgungsbehörden verfolgt werden müssen. Sie bedauere in diesem Zusammenhang, dass Russland nicht bereit gewesen sei, den erbetenen technischen Unterstützungsbesuch durch die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) nach den üblicherweise angewandten Modalitäten durchzuführen, die zum Beispiel auch im Fall des Unterstützungsbesuchs in Deutschland zur Anwendung gekommen seien. Stattdessen habe der Ständige Vertreter der Russlands in einem Schreiben vom 16. Dezember 2020 an den OVCW-Generaldirektor erklärt, dass die Einladung der OVCW-Experten nicht länger relevant sei.