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LEADER – ein Erfolgsmodell!

Der Fahrplan für die Förderperiode 2023-2027 wird vorgestellt.

Münster. Regierungspräsidentin Dorothee Feller wird am morgigen Donnerstag (7. Oktober) Bürgermeister*innen und Landräten aus dem Regierungsbezirk Münster sowie die Regionalmanager*innen der aktuellen LEADER-und VITAL.NRW-Regionen zu einer Informationsveranstaltung im Foyer des Freiherr-vom-Stein-Hauses der Bezirksregierung Münster am Domplatz begrüßen.

 

Thema dieser Informationsveranstaltung ist die LEADER-Förderperiode 2023-2027. Zu den Rahmenbedingungen der neuen Förderperiode wird LEADER-Referent Jens Niermann vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV) und über den Ablauf des Wettbewerbs informieren.

 

Das Dezernat für Ländliche Entwicklung, Bodenordnung der Bezirksregierung Münster begleitet diesen Prozess intensiv.

 

Was ist LEADER?

 

LEADER ist ein Programm der Europäischen Union (EU) zur Förderung ländlicher Räume. Der Begriff LEADER ist die französische Abkürzung für „liasons entre actions de développement de l’économie rural“, was mit „Verbindungen von Aktionen zur ländlichen Entwicklung“ übersetzt wird.

 

In der Förderperiode 2014-2020 gab es fünf LEADER-Regionen und drei VITAL.NRW-Regionen im Regierungsbezirk Münster:

LEADER

·         Kulturlandschaft Ahaus-Heek-Legden

·         Bocholter Aa

·         Baumberge

·         Steinfurter Land

·         Tecklenburger Land

 

VITAL.NRW

·         8Plus im Kreis Warendorf

·         berkel schlinge

·         Hohe Mark

  Schwerpunkte für Leader


© Europäische Union


Ausführliche Information:


LEADER ist ein Förderprogramm, mit dem die Europäische Union und das Land Nordrhein-Westfalen regionale und lokale Projekte unterstützen. Ziel ist es, ländliche Gemeinden gemeinsam mit den Bürgern vor Ort zu gestalten und weiterzuentwickeln. LEADER steht für „Liaison entre actions de développement de l´économie rurale“, auf Deutsch: Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft.

Das EU-Programm LEADER existiert seit 1991 und ist Teil des NRW-Programms „Ländlicher Raum“. Es wird aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert. Die aktuelle Förderperiode 2014 – 2020 beginnt mit der Auswahl der LEADER-Regionen, die die inhaltlichen Schwerpunkte der neuen Förderperiode umsetzen.




Steckbrief

In den ländlichen Räumen sollen

Impulse zur eigenständigen, nachhaltigen Regionalentwicklung gegeben,endogene Entwicklungspotenziale zur Entfaltung gebracht,regionale Handlungskompetenzen gestärkt,isolierte, bestehende Entwicklungsansätze gebündelt,Entwicklungshemmnisse erkannt und beseitigt sowieinsgesamt Beiträge geleistet werden, die Herausforderungen der ländlichen Räume zu meistern.

Zielsetzungen sind dabei:

die ländlichen Räume als Wirtschafts-, Lebens- und Erholungsraum zu stärken,die im ländlichen Raum lebenden Menschen weiter zu qualifizieren, Armut zu bekämpfen und den sozialen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern sowiedie natürlichen Lebensgrundlagen, die Biodiversität und das Natur- und Kulturerbe zu erhalten, zu regenerieren und langfristig zu sichern. LEADER-Regionen

LEADER-Region sind regionale Zusammenschlüsse in ländlich strukturierten Gebieten mit mehr als 40.000 Einwohnern bis maximal 175.000 Einwohnern. Die Regionen gehören zur Gebietskulisse des NRW-Programms „Ländlicher Raum“. Einzelne Ortschaften dürfen dabei eine Einwohnerzahl von 30.000 nicht überschreiten. Die Region muss sich aus mindestens drei Kommunen zusammensetzen. Einzelne Leader-Regionen dürfen sich nicht überschneiden. 

Auswahl der LEADER-Regionen

Die Bundesländer führen die EU-Förderprogramme in Deutschland durch. Sie haben Programme zur Entwicklung ihrer ländlichen Räume auf der Basis der Förderrichtlinien des ELER erarbeitet. Diese Programme beinhalten auch einen LEADER-Ansatz.

Nordrhein-Westfalen ermittelt – wie die meisten Bundesländer – die LEADER-Regionen durch einen Wettbewerb. Die Auswahl geeigneter Regionen und Entwicklungsstrategien erfolgt dabei auf der Grundlage der für die Förderperiode festgelegten Förderbedingungen und Auswahlkriterien. Die Auswahlentscheidung für die aktuelle Förderperiode wird nach derzeitigen Planungen im zweiten Quartal 2015 getroffen.

Lokale Aktionsgruppen

Jede LEADER-Region muss eine sogenannte lokale Aktionsgruppe (LAG) einrichten. Sie ist dafür verantwortlich, die regionale Entwicklungsstrategie umzusetzen. Die LAG ist so zu organisieren, dass sie Träger von Rechten und Pflichten sein kann, zum Beispiel als Verein.

Darüber hinaus hat sie in Bezug auf Zusammensetzung, Organisation und Struktur verschiedene Anforderungen zu erfüllen. So müssen die LAG und deren Mitglieder im Gebiet ansässig beziehungsweise im Falle überregionaler Organisationen in ihrer Aufgabenwahrnehmung im Gebiet besonders engagiert sein. Auf Ebene der Entscheidungsfindung und Projektauswahl stellen Wirtschafts- und Sozialpartner mindestens 51 Prozent der stimmberechtigten Mitglieder. Einzelne Interessengruppen dürfen nicht mit mehr als 49 Prozent der Stimmrechte vertreten sein.

Entwicklungsstrategien

Der LEADER-Entwicklungsprozess erfolgt auf der Grundlage einer regionalen Entwicklungsstrategie. Die Entwicklungsstrategie beinhaltet im Wesentlichen:

Festlegung und Abgrenzung des Gebietes und der Bevölkerung, die von der Entwicklungsstrategie umfasst werden,Beschreibung der Methodik der Erarbeitung der regionalen Entwicklungsstrategie,Situative Beschreibung der wirtschaftlichen, räumlichen, sozialen und natürlichen Ausgangslage der Region,Analyse des Entwicklungsbedarfes und des Potenzials des Gebietes,Entwicklungsziele,Beschreibung der Entwicklungsstrategie,Aktionsplan zur Veranschaulichung der Umsetzung und Operationalisierung der Ziele in Maßnahmen,Beschreibung der Verwaltungs- und Monitoringvorkehrungen zur Strategie sowie eine Beschreibung der speziellen Vorkehrung für die Selbstevaluierung (Struktur und Eignung der LAG),Finanzierungskonzept.

Für alle regionalen Entwicklungsstrategien gelten unter anderem folgende Eckpunkte:

Die räumliche Abgrenzung der Regionen sind nicht die Verwaltungsgrenzen. Vielmehr zeichnen sich die Gebiete durch ihre Einheitlichkeit in naturräumlicher, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht aus.Die lokale Entwicklungsstrategie entspricht insbesondere den Vorgaben der ELER-Verordnung und der zugehörigen Durchführungsverordnung.Die Ziele der Entwicklungsstrategie bauen auf den Stärken und Schwächen des Gebiets auf.Die lokale Entwicklungsstrategie wird von den Gebietskörperschaften mitgetragen.Es besteht eine regionale öffentliche Beteiligung.Ausdrücklich erwünscht ist es, Synergien zu anderen europäischen Fonds (wie EFRE und ESF) sowie anderen nationalen Förderprogrammen (wie beispielsweise der Städtebauförderung) zu realisieren. Änderungen in der neuen Förderperiode

Das Land Nordrhein-Westfalen hat den LEADER-Ansatz gegenüber der vorangegangenen Förderperiode deutlich ausgeweitet. Die Anzahl hat sich auf bis zu 24 Regionen erhöht. Die Förderung erfolgt in drei Größenklassen. Eine wesentliche Neuerung ist, dass das Land NRW die nationale Kofinanzierung übernimmt.



Bezirksregierung Münster


Grafik: Europäische Union