Beim Bundesverwaltungsgericht wurden Eilanträge gegen den Sofortvollzug des Planfeststellungsbeschlusses zum PFA 1 Oldenburg–Rastede eingereicht. Daher wurden die bereits begonnen Rodungsarbeiten im November und Dezember 2019 vorübergehend eingestellt.
Nachdem das Gericht am 19. Dezember 2019 alle Eilanträge abgelehnt hat, müssen die ausgefallenen Arbeiten in der vegetationsfreien Zeit bis Ende Februar 2020 nachgeholt werden. Dieses enge Zeitfenster kann jedoch nur eingehalten werden, wenn der gesperrte Gleisabschnitt verlängert wird. Längere Sperrabschnitte bedeuten, dass alle Züge zwischen Oldenburg und Rastede nur ein Gleis befahren können und Zugbegegnungen erst wieder in den Bahnhöfen von Rastede bzw. Oldenburg möglich sind.
Durch diese kurzfristige Änderung sind Behinderungen des Personennahverkehrs vom 6. Januar bis zum 17. Februar leider nicht zu vermeiden. Die DB Netz AG steht dazu in engem Kontakt mit der NordWestBahn und versucht die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.
Die Deutsche Bahn bittet alle Betroffenen um Verständnis für die Unannehmlichkeiten, die aufgrund der Baumaßnahme entstehen.
Informationen zum Projekt sind auf dem BauInfoPortal der Deutschen Bahn veröffentlicht. Hier besteht zudem die Möglichkeit, eine kostenlose Infomail zu abonnieren, die über alle Fortschritte im Projekt automatisch informiert. https://bauprojekte.deutschebahn.com/newsletter/subscribe/7301
Termine und Informationen zum Ausbauprojekt Oldenburg–Wilhelmshaven gibt es zudem online unter oldenburg-wilhelmshaven.de.
Das Großprojekt ABS Oldenburg–Wilhelmshaven wird von der Europäischen Union als Bestandteil des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V), Fazilität „Connecting Europe“ kofinanziert.