Die von der Bundesregierung dazu vorgelegte Verordnung sieht vor, den Regelsatz für Kinder zum Jahreswechsel um zwei Euro und für Jugendliche und Erwachsene um drei Euro monatlich zu erhöhen. Dies entspreche "insgesamt nicht dem notwendigen soziokulturellen Existenzminimum und sollten auf ein Niveau angehoben werden, das echte gesellschaftliche Teilhabe möglich macht", kritisierte Hofmann.
Er forderte eine komplette Neuberechnung insbesondere der Sätze für Kinder. So seien die darin enthaltenen Werte für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf weiterhin viel zu gering, generell werde der sozialrechtliche Mindestbedarf von Kindern "künstlich klein gerechnet".
Nach Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes liegt der Anteil der unter 18-jährigen in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften derzeit bei rund 33 Prozent, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung in Deutschland nur bei rund 16 Prozent liegt. Damit seien Kinder und Jugendliche mit ihren Familien in besonderem Maße von Armut betroffen. Als dauerhafte Lösung plädiert das Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung, die bestehende kindbezogene Leistungen bündeln würde.
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