Künftig kostet eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit in Ortschaften mit einem Pkw um mehr als zehn Stundenkilometer mindestens 50 Euro statt bisher 25 Euro. Bei einer Überschreitung um mehr als 30 Stundenkilometer sind mindestens 260 Euro fällig, 100 Euro mehr als bisher.
Außerhalb von Ortschaften sollen für eine Überschreitung von mehr als 10 Stundenkilometern 40 Euro statt 20 Euro fällig werden, bei mehr als 20 Stundenkilometer Überschreitung sind es 100 Euro statt bisher 70 Euro.
Auch in anderen Bereichen wird es teuer. Einfache Parkverstöße kosten bis zu 55 Euro statt bisher 15 Euro. Wird dabei ein Geh- oder Radweg blockiert, sind es bis zu 110 Euro. Dieser Betrag kann auch beim unerlaubten Halten auf Schutzstreifen oder beim Parken in zweiter Reihe fällig werden.
Lkw müssen künftig beim Rechtsabbiegen grundsätzlich mit Schrittgeschwindigkeit fahren, um den Rad- und Fußverkehr nicht zu gefährden. Verstöße kosten 70 Euro. Das unerlaubte Nutzen oder Nichtbilden einer Rettungsgasse wird mit einem Bußgeld bis zu 320 Euro plus einem Monat Fahrverbot geahndet.
Auf die neue Verordnung hatte sich die Verkehrsministerkonferenz von Bund und Ländern bereits im April geeinigt. Die Umsetzung durch das Bundesverkehrsministerium zog sich dann aber hin.
Ursprünglich war eine Reform bereits vor einem Jahr zwischenzeitlich in Kraft getreten, dann aber wegen eines Formfehlers wieder außer Kraft gesetzt worden. Bei der folgenden Überarbeitung wurden die Regelungen zu den Fahrverboten bei zu schnellem Fahren wieder entschärft. Die nun vom Bundesrat gebilligte Neuregelung tritt mit der Verkündung in Kraft.
Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) kritisierte in einer Rede im Bundesrat die lange Vorgeschichte des Beschlusses: "Es ist schade, dass wir so lange gebraucht haben", sagte er. Die geplanten Verschärfungen "dienen nicht der Schikane, sondern der Verkehrssicherheit".
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