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Erhöhung der Hartz-IV-Sätze

Bundesrat billigt Erhöhung der Hartz-IV-Sätze um drei Euro.

Der Bundesrat hat am Freitag die zuvor vom Kabinett beschlossene geringfügige Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze gebilligt. Laut der neuen Verordnung steigt der Regelsatz für alleinstehende Erwachsende zum Jahreswechsel um drei Euro auf 449 Euro. Der Regelsatz für Jugendliche ab 14 Jahren steigt um ebenfalls drei Euro auf 376 Euro.

Ehegatten und Partner erhalten künftig 404 Euro, Erwachsene unter 25 Jahren ohne eigenen Haushalt 360 Euro. Auch hier liegt das Plus bei jeweils drei Euro im Monat. Zudem beträgt der Regelsatz für Kinder bis fünf Jahre statt bisher 283 Euro im neuen Jahr 285 Euro pro Monat. Für die Sechs- bis 13-Jährigen erhöht sich der Satz um ebenfalls zwei Euro auf 311 Euro.

Sozialverbände und Gewerkschaften hatten die geplante Erhöhung als nicht ausreichend kritisiert. Mit Blick auf die Inflation war von einer faktischen Kürzung der Leistungen die Rede. 

Die Anpassung der Hartz-IV-Sätze orientiert sich an der Preisentwicklung im Zeitraum von Juli des Vorjahres bis zum Juni des laufenden Jahres. In diesem Zeitraum gab es allerdings eine Reihe von Sondereffekten aufgrund der Corona-Krise.

pw/bk