... der im KZ Sachsenausen Beihilfe zum Mord in 3518 Fällen begangen haben soll. Im KZ Sachsenhausen gab es während der Jahre 1941 bis 1945 systematische Tötungen von Lagerinsassen durch Massenerschießungen in speziellen Anlagen, Vernichtungsaktionen in Gaskammern und das Sterben durch Entkräftung und Krankheiten. "Der Angeklagte unterstützte dies wissentlich und willentlich zumindest durch gewissenhafte Ausübung des Wachdienstes, die sich nahtlos in das Tötungssystem einfügte", heißt es in der verlesenen Anklageschrift. Der Angeklagte machte bis jetzt keine Aussage zu den Vorwürfen, wie SZ (Robert Probst), FAZ und spiegel.de schreiben.
Wolfgang Janisch (SZ) kommentiert im Leitartikel."" Das Jahrhundertverbrechen zu sühnen, solange es geht, ist Ausdruck des 'Nie wieder', das zur deutschen DNA gehört. Dass es nach so vielen Jahrzehnten dem Zufall überlassen ist, wer noch vor Gericht gestellt wird, nimmt diesen Verfahren nicht ihre Rechtsstaatlichkeit. Gerichte können dies durch milde, symbolische Strafen kompensieren, und sie tun dies."
LTO