Münster. Die für die Lagebewertung wichtige
7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz* in Nordrhein-Westfalen (NRW) liegt
aktuell laut Landeszentrum Gesundheit (LZG) landesweit bei 1,33. Der
Anteil der Covid-19-Patienten gemessen an der Gesamtzahl der zur
Verfügung stehenden Intensivbetten** liegt in NRW bei 5,34 Prozent, die
landesweite 7-Tages-Inzidenz*** beträgt aktuell 52,1.
Laut LZG (Stand: 10.10.2021, 0 Uhr) ergibt sich bei den Inzidenzzahlen im Regierungsbezirk Münster für heute folgendes Bild (Zahlen des Vortages in Klammern):
Stadt Bottrop 56,2 (53,7)
Kreis Borken 35,2 (32,5)
Kreis Coesfeld 20,4 (19,0)
Stadt Gelsenkirchen 65,6 (66,0)
Stadt Münster 26,9 (29,1)
Kreis Recklinghausen 60,8 (61,6)
Kreis Steinfurt 46,2 (43,7)
Kreis Warendorf 62,7 (59,1)
Eine grafische Übersicht der Inzidenzzahlen finden Sie (auch zum Download) auf unserer Homepage (http://www.brms.nrw.de). Außerdem werden die Daten auch auf Twitter (http://www.twitter.com/bezregmuenster) und auf Instagram (http://www.instagram.com/bezregmuenster) veröffentlicht.
Die aktuelle Corona-Meldelage für NRW ist über die Internetseite des Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) abrufbar: https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html
*Anzahl der Fälle pro 100.000 Einwohner mit Meldedatum in den letzten 7 Tagen, für die eine Krankenhausbehandlung angegeben ist. Krankenhausbehandlungen, die nach dem Meldedatum des Falls beginnen oder gemeldet werden, werden dem Fall und seinem Meldedatum nachträglich zugeordnet und erhöhen rückblickend die Hospitalisierungsinzidenz. Quelle: Elektronische Meldedaten der Gesundheitsämter gem. § 11 IfSG. Eigene Berechnung LZG.NRW.
** Prozentualer Anteil der auf einer Intensivstation behandelten COVID-19-Patienten gemessen an der aktuellen Anzahl insgesamt betreibbarer intensivmedizinischer Betten (einschl. bereits belegter Betten). Quelle: DIVI-Intensivregister (www.intensivregister.de). Eigene Berechnung LZG.NRW.
*** Neu gemeldete Fälle der letzten 7 Tage pro 100.000 Einwohner in Nordrhein-Westfalen. Quelle: Elektronische Meldedaten der Gesundheitsämter gem. § 11 IfSG. Eigene Berechnung LZG.NRW.
© Bezirksregierung Münster
Alle Angaben ohne Gewähr.