Das
Sozialgericht Darmstatt (SG) hat entschieden, dass Jürgen Klopp trotz seiner
Erfolge als Werbeikone kein Künstler im juristischen Sinn ist.
Die
Deutsche Rentenversicherung hatte von Klopps Werbepartner Opel für den
Zeitraum 2011 bis 2015 Nachzahlungen von Beiträgen an die
Künstlersozialkasse in sechsstelliger Höhe verlangt, wie spiegel.de schreibt.
Das Sozialgericht befand aber nun, dass auch prominente Trainer und Profisportler nach ihrem Hauptberuf eingestuft werden müssten. Die Tätigkeit als Markenbotschafter sei nicht als Kunst anzusehen.
LTO