Der Corona-bedingte Steuereinbruch des vergangenen Jahres habe das Niveau der kommunalen Steuereinnahmen um rund neun Milliarden Euro reduziert; das wirke in den Folgejahren in gleicher Größenordnung fort, hieß es.
Zwar hätten die Bundesländer Maßnahmen ergriffen, um den jeweiligen kommunalen Finanzausgleich zu stabilisieren. Um die Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden und die Grundlagen für die Kreisumlage zu stützen, wäre aber eine weitere Stärkung der Einnahmen durch Bund und Länder geboten, erklärten die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände, Burkhard Jung (Deutscher Städtetag), Reinhard Sager (Deutscher Landkreistag) und Ralph Spiegler (Deutscher Städte- und Gemeindebund).
"Wir sind dankbar, dass Bund und Länder im vergangenen Jahr große Anstrengungen unternommen haben, den Kommunen zum Höhepunkt der Corona-Pandemie zu helfen", betonten die Präsidenten. Die wirtschaftlichen Folgen dauerten in den Kommunalhaushalten allerdings an. "Daher benötigen wir auch in diesem und den kommenden Jahren Stabilisierungshilfen."
Mit Blick auf die anstehenden Koalitionsverhandlungen äußerten sie die Erwartung, dass die Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit auch in den Koalitionsverhandlungen eine wichtige Rolle spielen werde. "Sonst sind kommunale Defizite und einbrechende kommunale Investitionen unvermeidbar", mahnten Jung, Sager und Spiegler.
Den Prognosedaten zufolge sind die kommunalen Haushalte angesichts der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in diesem Jahr und in folgenden Jahren vor allem durch den Steuereinbruch von massiven Einnahmeverlusten betroffen, während die Ausgaben weiterhin steigen. "Nach einem leichten Überschuss im Jahr 2020 folgen somit tiefrote Zahlen." Auch für die Folgejahre seien weiterhin kommunale Finanzierungsdefizite von sechs bis sieben Milliarden Euro zu befürchten.
Unvermeidbare Steigerungen bei den Sozialausgaben und Personalausgaben der Kommunen müssten weitgehend durch Rückgänge bei den Investitionen kompensiert werden. "Nach derzeitigem Stand verursacht die zu erwartende Finanzierungslücke einen Rückgang der jährlichen Investitionen von 34,8 Milliarden Euro im Jahr 2020 auf nur noch 29,3 Milliarden Euro im Jahr 2024", teilten die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände weiter mit. "Wenn die Kassen leer sind, können auch keine Investitionen geplant werden."
Zusätzliche Belastungen wie beispielsweise der beschlossene Ausbau der Ganztagsbetreuung in Grundschulen seien ohnehin nach derzeitiger Lage finanziell nicht zu stemmen. Für die Kommunen bedeute dieser von Bund und Ländern beschlossene Rechtsanspruch "eine dauerhafte Mehrbelastung". Hier stünden die Länder in der Pflicht, diese Mehrbelastungen zu übernehmen.
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