Demokratieförderung ist eine dauerhafte gesellschaftliche und politische Querschnittsaufgabe, die sich auch an die zahlreichen Stiftungen in Deutschland richtet. Als konkreten Ausdruck der Sorge um die Entwicklung der Demokratie, vor allem aber als solidarische Ermutigung für die Menschen, die Demokratie tagtäglich im zivilgesellschaftlichen Kontext gestalten, haben acht deutsche Stiftungen den Förderfonds Demokratie ins Leben gerufen, und zwar:
- Alfred Toepfer Stiftung F.V.S.
- Bertelsmann Stiftung
- Deutsche Telekom Stiftung
- Gerda Henkel Stiftung
- Körber Stiftung
- Robert Bosch Stiftung
- Schöpflin Stiftung
- Stiftung Mercator
Für den Förderfonds Demokratie können sich zivilgesellschaftliche
Demokratie-Initiativen aus dem gesamten Bundesgebiet bewerben. Jedes
ausgewählte Projekt erhält für die Umsetzung des Vorhabens eine einmalige
Förderung bis zu einer Höhe von 5.000 Euro.
Bewerbungen für die zweite Förderrunde sind vom 7. Januar bis 31. März 2020
möglich. Der Förderzeitraum für alle geförderten Vorhaben beträgt max. 9 Monate
(1. Juli 2020 bis 31. März 2021).
Ausschreibung und
Förderrichtlinien
Wer kann sich bewerben?
Für den Förderfonds Demokratie können sich zivilgesellschaftliche
Demokratie-Initiativen (z.B.
gemeinnützige Vereine, Stiftungen, Kinder- und Jugendprojekte, wissenschaftliche
Institute, Sozialunternehmen, gGmbHs und
selbstorganisierte Initiativen ohne Vereinsstruktur) aus dem gesamten
Bundesgebiet bewerben.
Angesprochen werden zivilgesellschaftliche Projekte, Initiativen und Ideen, die
sich der offenen Gesellschaft und ihren demokratischen Werten verpflichtet
fühlen, sich auf der Grundlage der Menschenrechte für das Gemeinwohl
engagieren, die Dialogfähigkeit und Pluralität fördern und deren Arbeit ganz
oder in Teilen durch freiwilliges bürgerschaftliches Engagement getragen wird.
Was wird gefördert?
Demokratie lebt vom Mitmachen. Demokratisches Handeln muss in einem gemeinsamen
Lernprozess entwickelt und geübt werden. Mit dem Förderfonds Demokratie sollen
vorbildliche Vorhaben, Ideen und Projekte unterstützt werden, die einen Beitrag
zur Stärkung der Demokratie leisten. Menschen sollen ermutigt werden,
demokratische Mitverantwortung zu übernehmen.
Die Bewerbung steht unter der Leitfrage: »Was trägt Ihr Projekt zur Stärkung
der Demokratie bei?« Die Bewerber/innen erläutern im Förderantrag, welche
demokratischen Impulse und welchen demokratischen Mehrwert das Projekt, die
Idee, das Vorhaben im jeweiligen Wirkungskreis entfaltet. Innovative Ansätze
und Vorhaben zur Demokratieentwicklung können auf dieser Grundlage eine Anschubfinanzierung
erhalten, erprobte Projektideen, die bereits andernorts erfolgreich waren,
können an andere Standorte transferiert werden. Somit sind auch Vorhaben
förderfähig, die bereits vor Einsatz der Förderung gestartet sind. Es ist
ausdrücklich gewünscht, dass geförderte Projekte sich mit weiteren Partnern
vernetzen und im Rahmen ihrer Arbeit mit
Akteuren aus Zivilgesellschaft, Politik, Verwaltung und Wirtschaft kooperieren.
Wie wird gefördert?
Jedes ausgewählte Projekt erhält für die Umsetzung des Vorhabens eine einmalige
Förderung bis zu einer Höhe von € 5.000,-.
Alle geförderten Projekte erhalten zusätzlich zur finanziellen Unterstützung
die Gelegenheit, an einer Projektwerkstatt teilzunehmen, die den Austausch, die
Vernetzung und die Professionalisierung der Projekte unterstützt.
Der Zeitraum des Förderprogramms ist zunächst auf drei Förderrunden festgelegt.
Die Ausschreibung zur ersten Bewerbungsrunde ist beendet, Bewerbungen für die
zweite Runde können vom 7. Januar bis zum 31. März 2020 eingereicht werden. Der
Förderzeitraum für alle geförderten Vorhaben beträgt max. 9 Monate (1. Juli
2020 bis 31. März 2021). Die Projekte können gerne länger als neun Monate
laufen; wichtig ist, dass die durch Mittel des Förderfonds Demokratie
finanzierten Aktivitäten der zweiten Runde innerhalb der genannten neun Monate
stattfinden.
Wie erfolgt die Bewerbung?
Die Bewerbung steht unter der inhaltlichen Leitfrage: »Was trägt Ihr Projekt
zur Stärkung der Demokratie bei?« Die Bewerber/innen erläutern im Förderantrag,
welche demokratischen Impulse und welchen demokratischen Mehrwert das Projekt,
die Idee, das Vorhaben im jeweiligen Wirkungskreis entfaltet (siehe oben). Die Bewerbung erfolgt schriftlich über ein
Webformular. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Bewerbung postalisch an
die Stiftung Mitarbeit zu senden. Bei postalischen Einsendungen gilt das Datum
des Poststempels.
In einem Kosten- und Finanzierungsplan legen die Bewerber/innen dar, welche
Kosten in welchem Zeitraum mit der Förderung finanziert werden sollen und ob
ggf. Eigen- oder Drittmittel hinzugezogen werden. Die Darstellung der
Kostenstruktur in der Bewerbung kann relativ offen geschehen. Mindestens sollte
jedoch eine grobe Voreinschätzung vorgelegt werden, für welchen
Sachzusammenhang die Mittel aus dem Förderfonds genutzt werden sollen. Es ist
möglich, einen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht konkretisierten
Finanzplan im Anschluss an eine Bewilligung im beratenden Dialog mit der
Stiftung Mitarbeit weiter auszuarbeiten.
Es gibt keine formale Verpflichtung für die Bewerber/innen, Dritt- oder
Eigenmittel in das Vorhaben einzubringen. Förderfähig sind ausschließlich
Kosten, die nach Ausstellung der Bewilligung anfallen. Folgende Kosten sind von
einer Förderung ausgeschlossen: Bau- und Sanierungsmaßnahmen, Kosten für
bestehende Infrastruktur sowie Aktivitäten außerhalb der Bundesrepublik.
Was passiert nach der Bewerbung?
Über die abschließende Auswahl der Projekte und die Bewilligung der Mittel
entscheidet eine Jury, die sich aus Vertreter/innen der fördernden Stiftungen
und der Stiftung Mitarbeit zusammensetzt. Alle Bewerber/innen werden
schriftlich über den Ausgang des Auswahlverfahrens informiert. Die für eine
Förderung ausgewählten Initiativen erhalten mit der Bewilligung alle
Informationen zu Verwendung, Abruf und Abrechnung der bewilligten Summe.
Die Fördersumme kann unmittelbar im Anschluss bei der Stiftung Mitarbeit
abgerufen und innerhalb des bewilligten Förderzeitraums für die Umsetzung des
Vorhabens verwendet werden. Bei Rückfragen zur Förderabwicklung berät die
Stiftung Mitarbeit telefonisch oder schriftlich. Der Förderfonds Demokratie
sowie die geförderten Projekte und Initiativen werden formativ evaluiert, um
Empfehlungen für die künftige Gestaltung von Förderprogrammen zur Stärkung der
Demokratie zu erhalten. Die geförderten Projekte sind dazu aufgefordert, sich
an dieser Auswertung zu beteiligen.
Sie haben Fragen zum Förderfonds Demokratie?
Stiftung Mitarbeit
Ellerstr. 67
53119 Bonn
Tel.: (02 28) 6 04 24-31
E-Mail: foerderfonds-demokratie(at)mitarbeit.de
Grafik: Förderfonds Demokratie