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Bekämpfung von Menschenhandel

Europäischer Tag gegen Menschenhandel am 18.Oktober

Berlin - (ots) - Anlässlich des Europäischen Tags gegen Menschenhandel am 18. Oktober erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

"Menschenhandel ist von schweren Menschenrechtsverletzungen geprägt: von Unfreiheit, Zwang, Gewalt und massiver wirtschaftlicher Ausbeutung. Menschenhandel findet tagtäglich in Deutschland statt - in der Pflege, im Haushalt, in der Prostitution, Landwirtschaft, Fleischindustrie oder auf dem Bau. Betroffene brauchen Zugang zu Schutz und wirksame Unterstützung.

Menschenhandel in Deutschland findet mehrheitlich im Dunkel- und Graubereich statt. Ein Vergleich des Lageberichts des Bundeskriminalamts und der vom bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK) veröffentlichen Fallzahlen der Fachberatungsstellen zeigen: Es gibt eine große Diskrepanz zwischen den polizeilich erfassten Fällen, die zu Strafverfolgung führen, und den Fällen, bei denen Betroffene Beratung und Hilfe suchen. Das betrifft die Fallzahlen ebenso wie die Herkunftsländer der Betroffenen. Von Klagen auf Entschädigung und ausstehenden Arbeitslohn ist nur wenig bekannt.

Das Recht der Europäischen Union und die Europaratskonvention gegen Menschenhandel verpflichten Deutschland zu vielfältigen Maßnahmen, um Menschenhandel zu verhindern, zu verfolgen und die Betroffenen zu unterstützen.

Unzureichendes Wissen verhindert wirksames Handeln: Gute Politik braucht gute Daten. Deshalb ist es dringend erforderlich, die vorhandenen Daten über Ausmaß und Entwicklung von Menschenhandel zu ergänzen. Die umgesetzten politischen und gesetzgeberischen Maßnahmen sollten systematisch beobachtet werden, um Fortschritte zu messen, gute Beispiele zu identifizieren und Fehlentwicklungen zu erkennen. Auf dieser Grundlage können Handlungsbedarfe bestimmt und die Erfüllung der menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands sichergestellt werden.

Der EU-weite Tag gegen Menschenhandel erinnert nachdrücklich daran, dass die Bekämpfung von Menschenhandel und der Schutz der Betroffenen menschenrechtlich geboten sind und die Staaten dafür passgenaue Maßnahmen entwickeln müssen. Eine unabhängige Datensammlung und -analyse verschafft den Regierungen, Parlamenten und Behörden in Bund und Ländern die Grundlage für wirksame Maßnahmen. Die neue Bundesregierung ist aufgerufen, die hierfür erforderliche Struktur zu schaffen."


Leitbild "Berichterstattungsstelle zu Menschenhandel"


Bundeskriminalamt (2021): Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung 2020