Harbarth und die Verfassungsrichterin Susanne Baer waren am 30. Juni zum Abendessen im Bundeskanzleramt. Bei dem Treffen sollte zu dem Thema "Entscheidung unter Unsicherheiten" diskutiert werden, zu dem Baer in der Runde einen Vortrag hielt. Ein Kläger sah darin einen Bezug zu dem vor dem Bundesverfassungsgericht laufenden Verfahren über die wegen der Corona-Pandemie geschaffene Bundesnotbremse, die dem Bund weitgehende Entscheidungsmöglichkeiten für Corona-Beschränkungen gab.
Nach dem Beschluss zum Befangenheitsantrag sind allein Treffen von Mitgliedern von Bundesverfassungsgericht und Bundesregierung als Grund für den Vorwurf der Befangenheit ungeeignet. Die mit dem gewählten Thema "Entscheidung unter Unsicherheiten" verbundenen Rechtsfragen seien zudem vielfältig und abstrakt, sie beträfen auch eine Reihe weiterer Verfahren vor dem Verfassungsgericht. Es gebe keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass das Thema gewählt worden sei, damit sich Mitglieder der Bundesregierung zum Verfahren über die Bundesnotbremse äußern könnten.
ran/cfm
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