Der Fall war von dem Betroffenen Vedat Sorli vor den EGMR gebracht worden. Er war 2017 zu fast einem Jahr Haft verurteilt worden, weil er Erdogan nach Ansicht der türkischen Justiz mit zwei Satire-Beiträgen zur Rolle der Türkei in Syrien "beleidigt" hatte.
Ein erster Beitrag Sorlis im Online-Netzwerk Facebook zeigte eine Fotomontage des mit einem Kleid bekleideten türkischen Präsidenten, der den damaligen US-Präsidenten Barack Obama küsst. Zwei Jahre später veröffentlichte Sorli erneut Bilder von Erdogan, neben denen stand: "Mögen deine Präsidentschaft, deine Macht und deine Ambitionen in den Tiefen der Erde begraben werden."
Sorli wurde zwei Monate lang in Untersuchungshaft gehalten, die anschließende Haftstrafe wurde jedoch ausgesetzt.
Der EGMR urteilte, dass die Verurteilung des Mannes eine "abschreckende Wirkung" auf andere Menschen habe, die Kritik äußern wollten. Die verhängte Strafe verletze Sorlis Recht auf freie Meinungsäußerung. Das türkische Gesetz verstoße überdies gegen den Geist der Europäischen Menschenrechtskonvention, die Ankara 1954 ratifiziert hat.
"Das Interesse eines Staates, den Ruf seines Staatsoberhauptes zu schützen, kann nicht als Rechtfertigung dafür dienen, dem Staatsoberhaupt einen privilegierten Status oder einen besonderen Schutz einzuräumen in Bezug auf das Recht, Informationen und Meinungen über ihn zu verbreiten", befand der EGMR. Der Gerichtshof wies Ankara an, umgerechnet 7500 Euro Schadenersatz an Sorli zu zahlen.
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