Der Rechtsstaatsmechanismus war im Januar in Kraft getreten, ist aber bislang nicht zur Anwendung gekommen. Der Mechanismus erlaubt es der EU-Kommission, milliardenschwere EU-Zahlungen an Mitgliedstaaten zu kürzen, wenn diese gegen Rechtsstaatsprinzipien verstoßen.
Als erste Mitgliedstaaten von dem Rechtsstaatsmechanismus betroffen sein könnten Polen und Ungarn, die wegen Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit in der EU am Pranger stehen - in Sassolis Brief aber nicht explizit erwähnt werden. Beide Länder haben vor dem EuGH gegen den Mechanismus geklagt. Die EU-Mitgliedstaaten hatten sich bereit erklärt, vor einer Aktivierung des Mechanismus die für 2022 erwartete Entscheidung der Richter abzuwarten.
Mit dem Ultimatum des EU-Parlaments steigt nun aber der Druck auf die Kommission, den Mechanismus noch in diesem Jahr anzuwenden. Einer sogenannten Untätigkeitsklage habe eine Mehrheit der Fraktionsvorsitzenden im Parlament zugestimmt, heißt es in Sassolis Schreiben. Er habe die juristischen Dienste des Parlaments daher gebeten, eine entsprechende Klage vorzubereiten. Sollte die Kommission die "erforderlichen Maßnahmen" ergreifen, also den Mechanismus aktivieren, würden die juristischen Schritte "zurückgenommen".
Zuletzt hatten sich die Fronten zwischen Warschau und Brüssel im Rechtsstaatlichkeits-Streit erheblich verhärtet. Am Dienstag hatte Polens Ministerpräsident Mateusz Morawiecki der EU "Erpressung" vorgeworfen, während EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen dem Land mit Sanktionen drohte. Der Streit dürfte auch den am Donnerstag beginnenden EU-Gipfel beschäftigen.
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