Das Procedere ist im Grundgesetz festgelegt. "Das Amt des Bundeskanzlers oder eines Bundesministers endigt in jedem Falle mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages", heißt es in Artikel 69. Sie bleiben dann aber zunächst geschäftsführend weiter im Amt: "Auf Ersuchen des Bundespräsidenten ist der Bundeskanzler, auf Ersuchen des Bundeskanzlers oder des Bundespräsidenten ein Bundesminister verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiterzuführen."
Beginnen soll der Tag der Konstituierung mit einem Ökumenischen Gottesdienst, zu dem die katholische und die evangelische Kirche die Abgeordneten und die Verfassungsorgane eingeladen haben. Er soll um 08.30 Uhr in der Marienkirche in Berlin-Mitte stattfinden. An dem Gottesdienst wird auch Bundespräsident Steinmeier teilnehmen, wie sein Amt mitteilte.
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