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Viele Verstöße gegen Mindestlohn

1715 Verstöße gegen den Mindestlohn im ersten Halbjahr festgestellt.

Bundesweit sind in den ersten sechs Monaten dieses Jahres laut einem Medienbericht 1715 Verstöße gegen den Mindestlohn festgestellt worden. Dabei seien fast 7,5 Millionen Euro Bußgelder gegen Unternehmen verhängt worden, berichteten die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Montagsausgabe) unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage des SPD-Abgeordneten Bernhard Daldrup. Mit 490 Ermittlungsverfahren entfiel demnach mehr als jeder vierte Fall auf Baustellen, wobei zwei Millionen Euro Bußgelder verhängt wurden.

"Mindestlohnbetrug ist nach wie vor an der Tagesordnung", kritisierte der Bundesvorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt (IG BAU), Robert Feiger. Der Gewerkschaftschef geht davon aus, dass die tatsächlichen Verstöße weitaus höher liegen als die bei Kontrollen festgestellten Betrugsfälle.

Besonders kritisch sieht Feiger die Situation am Bau, wo höhere Branchenmindestlöhne gelten. Auch wenn sich die Mehrheit der Unternehmen gesetzestreu verhalte, sorgten "schwarze Schafe" mit ihren Machenschaften immer noch für "Wild-West-Methoden" auf Baustellen, sagte er den Funke-Zeitungen. Dies sorge auf Kosten der ehrlichen Firmen auch für einen "ruinösen Wettbewerb" und führe zu Einnahmeausfällen bei den Sozial- und Steuerkassen.

Der IG-BAU-Chef, der auch Mitglied der Mindestlohnkommission ist, befürwortet eine möglichst schnelle Erhöhung der gesetzlichen Mindestlöhne auf zwölf Euro, wie dies voraussichtlich von einer  Ampel-Koalition angestrebt wird. "Davon werden rund zehn Millionen Beschäftigte profitieren", sagte Feiger. Allerdings werde es umso notweniger, die geplante Erhöhung überall durchzusetzen und deutlich effektiver dafür zu sorgen, dass kriminelle Mindestlohnverweigerer keine Chance mehr hätten.

Feiger fordert deshalb eine personelle Aufstockung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und eine deutliche Erhöhung der Bußgelder: "Ein stärkerer Kontrolldruck und eine größere Abschreckungswirkung sind hier erforderlich - im Interesse der Beschäftigten, aber auch im Interesse der ehrlichen Unternehmen."

jm/ran