Dabei geht es um strittige angebliche Zitate des verstorbenen Altkanzlers Helmut Kohl (CDU). Ursprünglich klagte Kohl selbst und machte geltend, die Veröffentlichung sei ohne sei Einverständnis erfolgt und verletze sein Persönlichkeitsrecht. Nach dem Tod des Altkanzlers 2017 führte seine Witwe Maike Kohl-Richter das Verfahren fort. Sie verlangt eine Entschädigung von mindestens fünf Millionen Euro. (Az: VI ZR 248/18 und VI ZR 258/18)
Das Buch der Journalisten Tilman Jens und Heribert Schwan erschien
2014, noch zu Lebzeiten Kohls, im Heyne-Verlag. Kohl war mit der
Veröffentlichung nicht einverstanden. Es enthielt angebliche Äußerungen
des früheren Kanzlers, die dieser bei Gesprächen für geplante
Erinnerungen getätigt haben soll. Inzwischen starb auch Mitautor Jens,
beklagt ist aber auch der Verlag.
Das Landgericht Köln gab den Klagen weitgehend statt, das Oberlandesgericht (OLG) Köln nur teilweise. Nach Ansicht des OLG sind mögliche Entschädigungsansprüche mit dem Tod Kohls erloschen.
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