"Mit der Konstituierung des neuen, 20. Deutschen Bundestages endet nach Artikel 69 Absatz 2 des Grundgesetzes Ihr Amt", sagte Steinmeier und vollzog damit formal die Entlassung. Der Bundespräsident sprach der scheidenden Regierung Respekt und Anerkennung aus. Besonders würdigte er die 16-jährige Kanzlerschaft Merkels als "eine der großen in der Geschichte".
"Zu sagen, die vergangene Legislatur sei 'herausfordernd' gewesen, trifft die Aufgaben, die es zu bewältigen galt, nicht einmal annähernd", sagte der Bundespräsident. Vor allem die Corona-Pandemie habe den Regierenden Enormes abverlangt. Eine weitere Herausforderung sei die wachsende Polarisierung in der Gesellschaft gewesen.
Mit Blick auf Merkel sagte Steinmeier, deren Regierungszeit sei "prägend für unser wiedervereintes Land und für das Bild unseres Landes in der Welt" gewesen und auch "prägend für eine ganze Generation junger Frauen und Männer, denen sie eine neue, ganz eigene Form der Führung vorgelebt" habe. Zugleich sei es eine Zeit gewesen, "die nicht eben arm an Krisen und Verwerfungen war".
Die geschäftsführende Regierung kann rein rechtlich gesehen so agieren wie eine normale. So kann sie Gesetze oder sogar einen neuen Haushalt in den Bundestag einbringen. Auch die Minister behalten ihre Befugnisse. Traditionsgemäß übt sich die geschäftsführende Bundesregierung aber in Zurückhaltung, um den Handlungsspielraum des künftigen Kabinetts nicht einzuschränken.
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