Die Lager sind gefüllt, die Straßenmeistereien sind startklar, um erste Schneefälle zu beseitigen oder glatte Straßen zu räumen.
80.000 Tonnen Streusalz lagern zu Beginn der Wintersaison in den 125 Salzhallen von Straßen NRW. 40.000 Tonnen Streusalz-Reserve befinden sich zudem im Zentrallager Rheinberg.
Straßen.NRW führt originär den Winterdienst außerhalb von geschlossenen Ortslagen auf Bundes- und Landesstraßen durch (“freie Strecke“). Kreisstraßen oder Ortsdurchfahren von Bundes- und Landesstraßen werden lediglich im Zuge von Vereinbarungen mit Kreisen oder Gemeinden von Straßen.NRW betreut.
Enge Zusammenarbeit mit dem Deutschen Wetterdienst
Die 55 Straßenmeistereien des Landesbetriebes stellen im Vorfeld zum Winter Rufbereitschaftspläne im Schichtbetrieb auf. Von November bis April – im Bedarfsfall auch schon früher oder später – nutzen sie die Wettervorhersagen- und Prognosen des Deutschen Wetterdienstes, um die Einsätze zu planen.
Der Deutsche Wetterdienst erstellt detaillierte Straßenwettervorhersagen für klimatische Regionen in NRW unterteilt nach Höhenstufen. Daten hierfür liefern unter anderem rund 270 Straßenwetterstationen in NRW. Sie erfassen punktuell auf Brücken und in kritischen Streckenabschnitten meteorologische Daten (Lufttemperatur, relative Luftfeuchte und Niederschlag) und Straßenzustands-Daten (Oberflächentemperatur, Fahrbahn trocken oder feucht und Eisbildung).
Deutet sich nach den Wettervorhersagen eine winterliche Lage außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten der Meistereien an, wird die Rufbereitschaft eingesetzt.
Angefeuchtetes Streusalz haftet besser
Wenn Schnee und Glätte drohen, ist Eile geboten. Je eher gestreut wird, desto besser. Deshalb stehen die Fahrzeuge startklar, umgerüstet und beladen bereit, wenn die Straßenwärterund Straßenwärterinnen zum Einsatz ausrücken. Beim Streuen setzt Straßen.NRW angefeuchtetes Streusalz ein, das sich zu 70 Prozent aus Trockensalz und zu 30 Prozent aus Salzlösung zusammensetzt. Angefeuchtetes Salz haftet besser an der Fahrbahn und kann exakter dosiert werden als Trockensalz. Es wird nicht so schnell verweht, der Salzverbrauch ist geringer, gleichzeitig bietet Feuchtsalz eine höhere Wirksamkeit als Trockensalz. Splitt und andere abstumpfende Mittel, etwa Sand, kommen auf den Straßen des überörtlichen Verkehrs wegen der fehlenden Tauleistung nicht zum Einsatz. Beim Salzverbrauch gilt jedoch immer der Grundsatz: So viel wie nötig, so wenig wie möglich.
Kein Recht auf geräumte und rutschsichere Fahrbahnen
Wichtige Straßen für den überörtlichen Verkehr sollen von 6 bis 22 Uhr befahrbar sein; Streckenabschnitte, die im Zusammenhang mit dem BAB-Netz eine herausragende Verkehrsfunktion erfüllen, 24 Stunden täglich. So sieht es das bundesweit gültige "Anforderungsniveau Winterdienst" vor. Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer müssen jedoch immer mit Behinderungen bzw. stellenweise auch mit einer geschlossenen Schneedecke und Glätte auf den Straßen rechnen.
Eine Garantie oder gar ein Recht auf geräumte und rutschsichere Fahrbahnen gibt es nicht. Im Bundesfernstraßengesetz heißt es dazu: "Die Träger der Straßenbaulast sollen nach besten Kräften ... die Bundesfernstraßen bei Schnee und Eisglätte räumen und streuen."
Angepasste Fahrweise ist wichtig
Wer sicher ans Ziel kommen möchte, ohne sich und andere zu gefährden, sollte Fahrzeug und Fahrstil der Wetterlage anpassen und mit Winterreifen unterwegs sein. Wenn bei Schnee und Eis nichts mehr geht, müssen Autofahrer eine Gasse freihalten, damit Polizei, Rettungsdienste aber auch die Räumfahrzeuge ungehindert weiterfahren können.
Zahlreiche weitere Informationen zum Winterdienst bei Straßen.NRW gibt es unter "Winterdienst" auf www.strassen.nrw.de
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