Die Austrocknung des Schwarzmarkts gelinge nur bedingt. Dennoch forderte das Gremium, den Besitz von Drogen in geringfügigen Mengen zu einer Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Erst- und Gelegenheitskonsumierende dürften nicht in die Illegalität gedrängt werden, hieß es zur Begründung. Ihnen solle die Möglichkeit gegeben werden, sich frühzeitig in Beratung zu begeben. Der Besitz von größeren Mengen solle weiterhin als Straftat verfolgt werden.
Eine mögliche Legalisierung von Cannabis ist derzeit Thema bei den Beratungen der Ampelparteien. Grüne und FDP sprechen sich seit längerem für einen legalen und regulierten Handel mit Cannabis aus.
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