Die Rechtsterroristen des NSU hätten über viele Jahre unentdeckt morden können. "Der naheliegende rechtsextremistische Hintergrund der Taten wurde viel zu lange nicht geprüft", kritisierte Lambrecht. Daraus seien inzwischen Konsequenzen gezogen worden, "die wichtig und überfällig waren": "Wir haben rassistische und andere menschenverachtende Motive im Strafgesetzbuch ausdrücklich als Motive benannt, die zu schärferen Strafen führen."
Damit sei ein klares Signal verbunden: "Rassistische Motive müssen immer konsequent ausgeleuchtet werden, wenn in Deutschland Straftaten gegen Menschen mit einer Einwanderungsgeschichte begangen werden", forderte die Justizministerin. Das Bewusstsein für menschenverachtende Taten müsse weiter geschärft werden. Das bleibe eine Daueraufgabe in der Ausbildung bei Polizei, Justiz und Sicherheitsbehörden.
Die rechtsextreme Zelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) hatte über Jahre hinweg insgesamt zehn Morde, zwei Bombenanschläge und mehr als ein Dutzend Überfälle verübt. Unter den Ermordeten des NSU waren neun Menschen mit Migrationshintergrund. Der Zusammenhang zwischen den Taten wurde erst bekannt, nachdem am 4. November 2011 die NSU-Mitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt tot aufgefunden wurden und Bekennervideos auftauchten.
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