Eine Corona-Schutzimpfung soll demnach Vorschrift werden unter anderem für Mitarbeitende von Krankenhäusern, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, Arztpraxen, Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, Rettungsdiensten, Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten. Abgedeckt werden sollen auch Kitas, Horte, Schulen, Kinderheime und Ferienlager. Schließlich sollen sich auch Mitarbeitende von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften sowie von Einrichtungen für Behinderte impfen lassen müssen.
In einem weiteren Beschluss forderten die Delegierten des Marburger Bundes den Angaben zufolge die politischen Entscheidungsträger auf, "alle Möglichkeiten der Aufklärung, positiver Motivation und einfacher Zugänglichkeit zu Impfungen auszuschöpfen, um eine allgemeine Impfpflicht der Bevölkerung als mögliche, aber angesichts des erheblichen Grundrechtseingriffs immer nur letztrangige Maßnahme zu verhindern".
Die Vorsitzende der Ärztegewerkschaft, Susanne Johna, sagte am Samstag im Radiosender Bayern 2, es sei eine Verpflichtung des Personals, "die Patienten, die Betreuten zu schützen. Und dazu gehört auch, gegen Covid-19 geimpft zu sein". Das müssten dann die Arbeitgeber überprüfen.
Johna sprach sich außerdem dafür aus, die sogenannte 2G-Regelung auszuweiten, die nur Geimpften und Genesenen Zutritt zu bestimmten Räumlichkeiten gewährt. "Im öffentlichen Raum, ich sag mal in Kinos, in Museen, in Restaurants, wird uns die 2G-Regelung etwas bringen", sagte sie. "Und deswegen wäre es gut aus unserer Sicht, die auch flächendeckend umzusetzen. Und dann könnten ja immer noch Länder mit wirklich niedrigen Infektionszahlen Ausnahmen machen."
Die Corona-Neuinfektionen waren zuletzt wieder deutlich angestiegen. Der bisherige Höchststand der täglichen Ansteckungszahlen wurde in dieser Woche mehrmals übertroffen. Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Neuinfektionen stieg nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) vom Samstagmorgen auf 183,7, nach 169,9 am Vortag.
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