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Polen – Justizreform

Die Abschaffung der polnischen Disziplinarkammer wird mit einer Entmachtung des Obersten Gerichts verbunden.

Die Samstags - FAZ (Reinhard Veser) und verfassungsblog.de (Maximilian Steinbeis) analysieren einen polnischen Gesetzentwurf zur Abschaffung der umstrittenen Disziplinarkammer am Obersten Gericht als lediglich "scheinbares Entgegenkommen" in der Auseinandersetzung mit dem Europäischen Gerichtshof. Zwar werde nach dem bislang nur aus Presseberichten bekannte Entwurf die umstrittene Kammer tatsächlich abgeschafft, gleichzeitig aber auch das Oberste Gericht wesentlich umgestaltet. Dieses solle von fünf auf zwei Kammern verkleinert werden. Die 94 Richter:innen des Obersten Gerichts sollen eine Erklärung darüber abgeben, ob sie ihr Amt weiter ausüben wollen. Wenn ja, sollen sie durch den – regierungsabhängigen – Landesjustizrat evaluiert werden, der sodann Empfehlungen über den zukünftigen Einsatz der Richter an die Regierung abgeben soll. Wer keine Empfehlung bekommt, soll unter Erhalt der vollen Bezüge in Rente gehen. 

Wolfgang Janisch (Mo-SZ) wertet den Konflikt um die polnische Justizreform als europäische Krise von gravierendem Ausmaß. Er wundert sich, warum es am EuGH keine Klagen von anderen EU-Staaten gegen Polen gibt. Illiberale Kräfte versuchten auch in anderen EU-Staaten, die Justiz als Kontrollinstanz auszuschalten.

LTO