Gerichtsverhandlungen sind teuer und führen oftmals dazu, dass beide Seiten sich nicht mehr in die „Augen“ sehen können. Bei kleineren zivil- und strafrechtlichen Streitigkeiten helfen Schiedsfrauen und Schiedsmänner den Beteiligten, ihre Auseinandersetzung unbürokratisch und kostengünstig beizulegen. Zudem entlasten sie mit ihrem Engagement die Gerichte.
Beispiele sind unter anderem Streitigkeiten unter Nachbarn, Beleidigung, leichte und fahrlässige Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Bedrohung. Solche Streitfälle werden als Privatklagesachen bezeichnet. Das sind Straftaten, bei denen die Staatsanwaltschaft nur dann Anklage erhebt, wenn sie ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejaht. Sieht sie kein öffentliches Interesse, verweist sie die Bürgerinnen und Bürger, die die Strafanzeige erhoben haben, auf den Privatklageweg. Eine Klage ist dann nur möglich, wenn zuvor eine außergerichtliche Einigung gescheitert ist.
Eingeleitet wird das Verfahren durch einen Antrag. Er kann bei der Schiedsperson schriftlich eingereicht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden. Es reicht auch, den Antrag mündlich vor der Schiedsperson zu Protokoll zu geben. Die Aussprache zwischen Streitparteien und Schiedsperson erfolgt mündlich. Kommt es zu einer Einigung, wird ein Vergleich aufgesetzt. Der große Vorteil gegenüber den meisten Gerichtsprozessen ist, dass die Verfahrenszeit deutlich kürzer ist. Zudem ist eine Schlichtungsverhandlung günstig: Sie kostet in der Regel 10,00 Euro. Kommt es zu einem Vergleich, beträgt die Gebühr 25,00 Euro. Zudem können Auslagen der Schiedsperson (zum Beispiel Portokosten) anfallen.
Das Stadtgebiet von Wesel ist in sechs Schiedsamtsbezirke eingeteilt. Die Namen und Adresse der jeweils zuständigen Schiedsperson erhalten Bürgerinnen und Bürger bei der Stadt Wesel (Tel.: 0281/203-2511; www.wesel.de), beim Amtsgericht Wesel (Tel.: 0281/144-208 oder 209; www.ag-wesel.nrw.de) oder bei der Polizeiinspektion Wesel (Tel.: 0281/107-2222).