Die Kommission hatte die Geldbuße gegen den Suchmaschinenbetreiber 2017 verhängt. Google habe seinen eigenen Preisvergleichsdienst in den Suchergebnissen ganz oben platziert und gleichzeitig Vergleichsdienste der Konkurrenz herabgestuft, hieß es damals. Damit habe das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung missbraucht und gegen das EU-Kartellrecht verstoßen. Betroffen sind demnach Suchmaschinenergebnisse in 13 europäischen Ländern, darunter auch Deutschland.
Google war dagegen vor das EuG gezogen. Der Konzern kann gegen das nun gefällte Urteil des EuG noch Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen.
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