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Bußgeldkatalog in Kraft getreten

Höhere Strafen sollen mehr Sicherheit vor allem für Radfahrer und Fußgänger bringen.

Am 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. 

Vorgesehen sind unter anderem höhere Geldstrafen für Temposünder und Falschparker. Die Fahrverbotsgrenzen bei Geschwindigkeitsverstößen bleiben unverändert. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit weiter zu stärken - vor allem Radfahrer und Fußgänger sollen besser geschützt werden. Doch was genau soll sich nun ändern? 

Ein Überblick:

- Das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe kosten künftig bis zu 110 Euro. Werden dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet, ist darüber hinaus der Eintrag eines Punktes im Fahreignungsregister vorgesehen.

- Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen.

- Neuer Tatbestand: Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge hat ein Bußgeld von 55 Euro zur Folge.

- Bei Parkverstößen in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen wird das Bußgeld auf bis zu 100 Euro erhöht.

- Für das unerlaubte Nutzen sowie Nichtbilden einer Rettungsgasse werden künftig zwischen 200 und 320 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte im Fahreignungsregister fällig.

- Lkw-Fahrer, die beim Rechtsabbiegen innerorts nicht mit Schrittgeschwindigkeit fahren, werden mit 70 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister zur Kasse gebeten.

- Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen wird nun mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.

- Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird auf bis zu 100 Euro angehoben.

- Im Schnitt werden die Geldstrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen inner- wie außerorts doppelt so teuer. Dafür bleiben die Fahrverbotsregelungen mit Punkten und Führerscheinentzug wie vor der Bußgeldreform bestehen. Für normale Pkw bis 3,5 Tonnen gelten fortan folgende Bußgelder:


Innerorts:

bis 10 km/h zu schnell: 30 statt 15 Euro

11 bis 15 km/h zu schnell: 50 statt 25 Euro

16 bis 20 km/h zu schnell: 70 statt 35 Euro

21 bis 25 km/h zu schnell: 115 statt 80 Euro

26 bis 30 km/h zu schnell: 180 statt 100 Euro

31 bis 40 km/h zu schnell: 260 statt 160 Euro

41 bis 50 km/h zu schnell: 400 statt 200 Euro

51 bis 60 km/h zu schnell: 560 statt 280 Euro

61 bis 70 km/h zu schnell: 700 statt 480 Euro

über 70 km/h zu schnell: 800 statt 680 Euro


Außerorts:

bis 10 km/h zu schnell: 20 statt 10 Euro

11 bis 15 km/h zu schnell: 40 statt 20 Euro

16 bis 20 km/h zu schnell: 60 statt 30 Euro

21 bis 25 km/h zu schnell: 100 statt 70 Euro

26 bis 30 km/h zu schnell: 150 statt 80 Euro

31 bis 40 km/h zu schnell: 200 statt 120 Euro

41 bis 50 km/h zu schnell: 320 statt 160 Euro

51 bis 60 km/h zu schnell: 480 statt 240 Euro

61 bis 70 km/h zu schnell: 600 statt 440 Euro

über 70 km/h zu schnell: 700 statt 600 Euro


Foto: Bundesregierung