Mit einer Elementarschadensversicherung lassen sich auch Schäden durch Starkregen oder Hochwasser absichern - bei einer normalen Wohngebäudeversicherung sei dies nicht der Fall, erklärte der GDV weiter. Für das laufende Jahr 2021 erwarte die Versicherungswirtschaft nun einen neuen Spitzenwert bei den Versicherungsabschlüssen. Schätzungen zufolge könnten bis zum Jahresende rund die Hälfte aller Wohnhäuser in Deutschland über einen entsprechenden Versicherungsschutz verfügen - ein Plus von etwa vier Prozentpunkten im Vorjahresvergleich.
Eine Versicherungsabdeckung von 50 Prozent sei jedoch "alles andere als zufriedenstellend", erklärte der GDV weiter. Die Versicherungswirtschaft legte deshalb ein Konzept vor, dass die automatische Umstellung bestehender Versicherungsverträge für Wohngebäude zu einem Stichtag vorsieht. Die Verträge würden dann automatisch auch eine Elementarschadenversicherung enthalten, "außer der Verbraucher widerspricht aktiv", erklärte Asmussen. Bedingung für dieses Vorgehen sei aber eine entsprechende gesetzliche Grundlage.
Ergänzt werden solle dieses Opt-Out-System mit Investitionen der öffentlichen Hand in bessere Präventionsmaßnahmen gegen Extremwetter. Asmussen forderte außerdem ein konsequentes Bauverbot in Hochwassergebieten. "Ohne konsequente Klimafolgenanpassung wird unsere Gesellschaft gezwungen sein, die schlimmen Auswirkungen verheerender Unwetterereignisse immer wieder zu durchleben", warnte er.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) schlug am Donnerstag ein abgestuftes Verfahren für eine dichtere Versicherungsabdeckung vor: In einem ersten Schritt solle ein gesetzliches Leitbild zur Absicherung sämtlicher Naturgefahren im Bereich der Wohngebäudeversicherung festgeschrieben werden. Nach zwei Jahren sollte dieses evaluiert werden - für den Fall, dass diese Maßnahme nicht zu der gewünschten Versicherungsabdeckung führt, forderte der vzbv eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden an Wohnhäusern.
"Die zentrale Frage ist, wie Solidarität für die Geschädigten erzeugt werden soll: über die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler oder durch Schaffung einer Risikogemeinschaft", erklärte der Vorstand des vzbv, Klaus Müller. Eine mögliche Versicherungspflicht solle demnach privatrechtlich organisiert werden. Sollte ein eingetretener Schaden jedoch privatwirtschaftlich nicht mehr tragbar sein, so sollte der Staat die Schäden ausgleichen, forderte der vzbv weiter.
Um zu teure Versicherungsprämien zu verhindern, forderte der vzbv außerdem Investitionen in Präventivmaßnahmen. Diese sollten auch durch direkte oder steuerliche Förderung unterstützt werden.
Starke Regenfälle hatten Mitte Juli katastrophale Überschwemmungen an Flüssen insbesondere in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen ausgelöst. Laut GDV betrug der versicherte Schaden über sieben Milliarden Euro, insgesamt wurden bis zu 200.000 Gebäude und 50.000 Autos beschädigt. Der Schaden insgesamt lag bei knapp 30 Milliarden Euro. In Rheinland-Pfalz kamen im Zusammenhang mit dem Hochwasser 133 Menschen ums Leben. In Nordrhein-Westfalen gab es 48 Tote.
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