Der Schadensersatzprozess gegen einen früheren Geschäftsführer der Klarastift-Gesellschaften steht durch eine ausverhandelte Vergleichsvereinbarung zwischen dem Geschäftsführer, den Klarastift-Gesellschaften und deren D&O Haftpflichtversicherung (Directors and Officers) unmittelbar vor einer einvernehmlichen Beendigung. Dem Abschluss der Vergleichsvereinbarung hat der Rat der Stadt in nichtöffentlicher Sitzung am Mittwoch (10. November) zugestimmt. Zur Abgeltung entstandenen Schadens ist im Vergleich eine Vergleichszahlung seitens der Versicherung in Höhe von 500.000 Euro an die Klarastift Service GmbH vorgesehen.
Der Rat hatte die Gesellschafterversammlungen der Unternehmensgruppe Klarastift ermächtigt, Schadenersatzansprüche gegenüber einem ehemaligen Geschäftsführer geltend zu machen, nachdem zuvor von der zuständigen WTG-Behörde (Heimaufsicht) ein Aufnahmestopp für das Klarastift verhängt worden war.
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